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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein unehrlicher Paketbote? Hälfte der Bestellung fehlte bei Auslieferung

Die meisten Pakete kommen unversehrt beim Empfänger an. Und in der Regel ist in ihnen auch das drin, was der Kunde beim Versandhandel bestellt hat.

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Die meisten Pakete kommen unversehrt beim Empfänger an. Und in der Regel ist in ihnen auch das drin, was der Kunde beim Versandhandel bestellt hat. Peter P.* (39) machte allerdings eine andere Erfahrung. Der selbstständige Autoschlosser orderte im Vorjahr Kfz-Teile im Wert von rund 70 Euro. Am 31. Januar 2005 lieferte ein Mitarbeiter des Deutschen Paketdienstes (DPD) einen ordentlich verklebten Pappkarton bei dem Kleinunternehmer ab. Der öffnete ihn frohgemut, musste dann allerdings feststellen, dass exakt die Hälfte der Bestellung fehlte.

Bald geriet der DPD-Fahrer Benjamin B.* (31) in den Verdacht, lange Finger gemacht zu haben. Schon einmal argwöhnten Kollegen, der Junggeselle – er hat für drei Kinder zu zahlen – würde sich am Inhalt der Pakete vergreifen, die er schnellstmöglich auszuliefern hat. Damals konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden, hochwertige Elektronik aus ihnen gestohlen zu haben. Jetzt kam es allerdings zur Gerichtsverhandlung wegen Betruges. Doch Benjamin B. hatte erneut Glück. „Es gibt zwar einen hinreichenden Tatverdacht. Aber die Beweise reichen nicht aus, den Angeklagten zweifelsfrei zu überführen“, befand Amtsrichterin Holk – Freispruch.

Der inzwischen gekündigte Auslieferungsfahrer hatte während des Prozesses vehement bestritten, sich aus dem Paket des Autoschlossers bedient zu haben. „Warum sollte ich so etwas tun?“, fragte er treuherzig. „In Ihrem Fahrzeug wurde genau solches Klebeband gefunden, mit dem auch das beanstandete Paket nach dem Öffnen wieder verschlossen wurde“, gab die Vorsitzende zu bedenken. „Das ist schon eigenartig.“ Das fand der Angeklagte allerdings nicht. Es sei üblich, dass die Fahrer Klebeband in ihren Postautos hätten, um beschädigte Sendungen zu reparieren, stellte er klar.

Klaus K.* (43) vom Versandhandel bestätigte im Zeugenstand, er habe sich genau an die Bestellung des Autoschlossers Peter P. gehalten. „Ich habe die Sachen selbst ausgesucht und verpackt. Ein Irrtum ist ausgeschlossen“, versicherte er. Deshalb habe er sich sehr gewundert, als sich der Empfänger später bei ihm beschwerte, weil er nur 50 Prozent der Ware erhalten hatte.

Bernd B.* (48), Mitarbeiter für Transport und Umschlag beim Deutschen Paketdienst, entlastete den 31-jährigen Angeklagten in gewisser Weise. „Unsere Fahrer stellen ihre Zustelltouren selbst zusammen. Sie nehmen sich die Pakete vom Band, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen“, berichtete er. Es könne aber durchaus sein, dass sich einer der 400-Euro-Jobber, die am Band tätig sind, oder ein Kollege des Verladepersonals am Inhalt der betreffenden Sendung vergriffen habe (*Namen von der Redaktion geändert). Hoga

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