Aus dem GERICHTSSAAL: „Ein Zwilling deckt den anderen“ Fingerabdruck hätte Verkehrsrowdy überführt
Peter* und Paul P.* gleichen sich wie ein Ei dem anderen.
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Peter* und Paul P.* gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Verstärkt wird die Ähnlichkeit der Zwillinge noch durch die identische Kleidung. Würde statt Peter jetzt Paul auf der Anklagebank sitzen, würde es wohl keiner im Gerichtssaal merken. Auch die Polizisten, die den Unfallflüchtling Peter P. (27) am 24. September 2004 in seiner Wohnung in Eiche aufsuchten, sind sich nicht sicher, ob ihnen der richtige Ausweis des richtigen Beschuldigten präsentiert wurde, zumal Doppelgänger Paul unter der selben Adresse gemeldet ist. „Hätten Sie Fingerabdrücke des Täters genommen, ständen wir jetzt nicht vor solch einem Dilemma“, rügt Amtsrichter Francois Eckardt die Beamten.
Geht Mario E. (37) von seinem „Bauchgefühl“ aus, so saß an diesem Abend allerdings durchaus der Richtige auf der Anklagebank. „Ich gehe anhand seiner Reaktionen davon aus“, so der Polizeizeuge. Kurz zuvor hatte er in der Heinrich-Mann-Allee mehrfach versucht, einen jungen Mann in seinem VW zu stoppen. Der missachtete sowohl unmissverständliche Handzeichen des Krad fahrenden Ordnungshüters als auch die zweifache verbale Aufforderung zum Anhalten sowie das beleuchtete Stoppsignal am Heck des Motorrades samt eingeschaltetem Blaulicht. „Als ich mich dann in der Fahrzeugschlange vor ihn setzte, wechselte er die Spur und fuhr seitlich so dicht an mir vorbei, dass ich während des Bremsmanövers einen Opel streifte“, erzählt Mario M. Rund 2500 Euro habe der Schaden an diesem betragen. Obwohl der VW-Fahrer bemerkt haben musste, dass es zumindest durch sein Verhalten zu einem Unfall gekommen war, habe er Gas gegeben und sei davongedüst. „Ich hatte genügend Gelegenheit, mir das Kennzeichen seines Fahrzeugs zu notieren. Alles Weitere habe ich dann über Funk in die Wege geleitet.“
Nachdem Peter P. als Halter des bewussten VW ermittelt war, erhielt er Besuch von zwei Polizeibeamten. „Das Auto stand vor dem Haus. Der Motor war noch warm“, erinnert sich Anja J. (25) vor Gericht. Ihr sei zwar bekannt gewesen, dass es einen Zwillingsbruder gibt, sie habe aber keine Veranlassung gesehen, weiter zu ermitteln. Als sie Peter P. mit dem Sachverhalt konfrontierte, habe er sich nicht geäußert. Auch während seiner Verhandlung wegen Nötigung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort schweigt der Angeklagte. Der als Zeuge geladene Paul P. macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. „Ein Zwilling deckt den anderen“, konstatiert der Vorsitzende. „Der Angeklagte ist ein dreifach vorbestrafter Dieb.“ Ob er allerdings der Verkehrsrowdy war, lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen. Freispruch. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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