Aus dem GERICHTSSAAL: Einbrecher im Drogenrausch
18 Monate Haft für Diebstahlversuch
Stand:
Die Augenzeugen, die Berat A. (20) am 14. Juli 2005 bei einem vermeintlichen Autoeinbruch stellten, glaubten zuerst, es mit einem 13-Jährigen zu tun zu haben. Der Mazedonier ist extrem klein. Und er wirkt noch sehr kindlich. „Er war irgendwie komisch. Seine Bewegungen waren total verlangsamt, die Sprache schleppend“, erinnerte sich Mario K. (35) gestern vor dem Jugendschöffengericht. Der als Sicherungsposten Tätige beobachtete in jener Nacht einen Fremden im VW seines Freundes, den dieser unweit des Bahnhofs Zoo geparkt hatte. Den zu Hilfe gerufenen Beamten der Bundespolizei bot sich im Wageninneren ein Bild der Verwüstung: Persönliche Gegenstände des Autobesitzers und Einbruchswerkzeug lagen verstreut auf dem Boden. Das verschlossene Handschuhfach war zerschrammt, allerdings noch nicht geknackt, das Autoradio zerstört. Berat A. – auf sein Tun angesprochen – machte laut Aussage der Polizisten einen teilnahmslosen Eindruck. Auch am nächsten Morgen in seiner Zelle soll er noch „ausgesprochen beeinträchtigt“ gewesen sein. Die dem in Drewitz Wohnenden in jener Nacht entnommene Blut- und Urinprobe belegte den aktuellen Gebrauch von Heroin.
„Es wird schon so gewesen sein“, äußerte sich Berat A. zum Vorwurf des versuchten, besonders schweren Diebstahls. „Aber ich habe absolut keine Erinnerung mehr an diesen Abend.“ Er habe damals regelmäßig Drogen konsumiert, zuletzt zwei Gramm Heroin pro Tag. Auch in der Vergangenheit von ihm begangene Straftaten, so zahlreiche Diebstähle, einer sogar mit Waffengewalt, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Hausfriedensbruch, habe er meist unter dem Einfluss von Rauschgift begangen. Im April 2005 wurde der Mazedonier wegen unerlaubten Erwerbs sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Auflagen schlug er in den Wind. Berat A. hielt keinen Kontakt zu seiner Bewährungshelferin. Von den 100 abzuleistenden Sozialstunden schaffte er lediglich ein Viertel.
„Woran lag es?“, fragte die Vorsitzende Richterin Rita Franke. „Sind Sie morgens durch das Rauschgift nicht aus dem Bett gekommen?“ Berat A. nickte verschämt, gab zu, er wisse durchaus, dass die Bewährung nun widerrufen werden könne. Marie Blume, seine Bewährungshelferin, hegte Bedenken, dass Berat A. ohne professionelle Hilfe nicht aus dem Teufelskreis von Beschaffungskriminalität und Drogenkonsum ausbrechen könne. Selbst während einer vorhergehenden Inhaftierung gelang es dem seit 1991 in Deutschland Lebenden, sich Cannabis zu besorgen, allerdings auch, den Abschluss der 10. Klasse hinter Gittern nachzuholen. Eigentlich – so der Angeklagte – wolle er gern eine Ausbildung beginnen. Das Jugendschöffengericht ging von verminderter Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat aus. Es verurteilte Berat A. wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Einbezogen in diese Sanktion wurde die Verurteilung vom April letzten Jahres. Hoga
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