Aus dem GERICHTSSAAL: Einbrecher muss in Haft
Komplize darf sich vier Jahre lang bewähren
Stand:
Ein Küsschen von der Freundin vor Verhandlungsbeginn für Marko S. (33). Am Ende des Prozesses dann Tränen bei ihr, Betroffenheit bei ihm. Der u. a. wegen zahlreicher besonders schwerer Diebstähle, gefährlicher Körperverletzung, Bandendiebstahls sowie Computerbetruges Vorbestrafte muss für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Werden zudem vier laufenden Bewährungen widerrufen, dürfte der Potsdamer für lange Zeit hinter Gittern verschwinden.
Sein mitangeklagter Komplize Daniel L. (33) – er kollidierte in der Vergangenheit wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung, Raubes, Hehlerei, Beleidigung und zahlreicher Fahrten ohne Fahrerlaubnis mit dem Gesetz – erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu vierjähriger Bewährung. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
Das Duo traf sich laut eigener Aussage am späten Abend des 7. August dieses Jahres mit einem „Dritten“. Der unterbreitete ihnen die Idee, nach Stahnsdorf zu fahren, dort in ein Altersheim einzubrechen und aus dem Büro einen Tresor mit erwarteten 5000 bis 6000 Euro zu stehlen. Marko S. und Daniel L. stimmten zu, erhofften sich einen Anteil an der Beute. Marko S. hebelte ein Fenster des Seniorenstifts auf, stieg ein. Daniel L. stand Schmiere. Der ominöse Dritte hörte den Polizeifunk ab. Auf der Rückfahrt verließ er das Auto an einer roten Ampel. Die beiden anderen wurden wenig später von der Polizei festgenommen. Seit dem 9. September sitzen sie in Untersuchungshaft.
Außerdem soll Marko S. am Spätnachmittag des 29. August 2005 die Seitenscheibe eines in der Michendorfer Chaussee geparkten Mercedes eingeschlagen, aus dem Wageninneren zwei Geldbörsen mit insgesamt 650 Euro und eine EC-Karte entwendet haben. Wenig später – so die Anklage – hob der Berufskraftfahrer am Automaten der Sparda-Bank in der Friedrich-Engels-Straße 1000 Euro vom Konto des rechtmäßigen Kartenbesitzers ab, der den Zettel mit der Geheimzahl praktischerweise in seiner Geldbörse verwahrte. Eine zweite Abhebung von 1000 Euro scheiterte, da das Konto inzwischen gesperrt war, die Karte vom Automaten eingezogen wurde.
„Das stimmt auch“, gestand Marko S. freimütig. Jetzt allerdings solle mit den Straftaten Schluss sein. Und er wolle den angerichteten Schaden wiedergutmachen, beteuerte er in seinem letzten Wort. Auch Daniel L. – erleichtert über die Bewährungschance – versicherte, künftig gesetzestreu durchs Leben zu gehen. „Begehen Sie in den nächsten vier Jahren auch nur einen Ladendiebstahl, dann sitzen Sie die zwei Jahre ab“, warnte die Vorsitzende des Schöffengerichts. Hoga
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