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Aus dem GERICHTSSAAL: Einbruch beim Ex-Verlobten

Doch der Mann hat inzwischen kein Interesse mehr an der Strafverfolgung

Stand:

Die Beziehungskrise eskalierte im verflixten siebenten Jahr. Regine R.* (39) quartierte Peter P.* (51) mit dessen Einverständnis im ehemals gemeinsamen Wohnzimmer ihres Eigenheims ein, in dem sich u. a. der Fernseher, das Telefon, ein Computer samt kombiniertem Fax-Druck-Scan-Gerät sowie wichtige berufliche Unterlagen der Frau befanden. Zuvor hatte sie mit ihrem Noch-Verlobten einen Mietvertrag über diesen Raum geschlossen, da Peter P. ihrer Ansicht nach wie die Made im Speck lebte. „Ich habe sämtliche Kosten bestritten. Er sollte wenigstens 200 Euro im Monat zahlen“, erzählt die Potsdamerin. Dass sie jetzt wegen Einbruchsdiebstahls auf der Anklagebank sitzt, vermag sie nicht recht nachzuvollziehen.

Peter P. zeigte Regine R. im Juni vorigen Jahres an, da sie sein verschlossenes Refugium in seiner Abwesenheit aufgebrochen und teilweise ausgeräumt haben soll. Auf dem Zeugenstuhl windet sich der Arbeitslose, will plötzlich nicht mehr recht wissen, was ihm alles abhanden gekommen ist. „Die Goldkette mit dem Verlobungsring habe ich bei meinem Auszug wiedergefunden. Die hatte ich wohl zu gut versteckt“, gesteht er ein. „Ob CDs verschwunden waren, kriege ich nicht mehr auf die Reihe. Die anderen Sachen habe ich inzwischen aber zurück.“ Das waren laut Staatsanwaltschaft ein Sat-Receiver, Fernsehgerät, der Kombi-Drucker und „sämtliche Bettsachen“. Eigentlich möchte Peter P. nicht, dass Regine R. bestraft wird. Er wollte sogar die Anzeige zurückziehen. Doch da mahlten Justitias Mühlen schon.

„Das Telefon klingelte im Wohnzimmer. Da musste ich rein. Es hätte ja etwas Dienstliches sein können“, begründet die Freiberuflerin ihr unbefugtes Eindringen an jenem Sommertag. Freimütig räumt sie ein, die „Flimmerkiste“ samt Zubehör in ihre Räume gebracht zu haben. „Das gehörte alles mir beziehungsweise. meiner Tochter. Das Fax habe ich nicht angerührt“, beteuert die Angeklagte. Im übrigen hätte sie ihrem Ex das Zimmer bereits fristlos gekündigt gehabt, da er keine Miete zahlte, seine „Stütze“ lieber in Alkohol investierte, sie und die Tochter beleidigte. „Einmal wollte er sturzbetrunken mit meinem Auto fahren. Als ich ihn daran hinderte, legte er mir seine Hände um den Hals“, berichtet Regine R. auf Nachfragen ihrer Verteidigerin, die Peter P. offenbar richtig schwarz zeichnen möchte. Amtsrichter Francois Eckardt kommt zurück auf den Punkt: „Die Angeklagte hat ihr Wohnzimmer vermietet. Sie hätte nicht einfach reingehen dürfen, nur weil der Mieter nicht zahlte. Da kein größerer Schaden entstanden, Regine R. bislang auch nicht vorbestraft sei, könne das Verfahren gegen die Frau allerdings eingestellt werden. (*Namen geändert.) Hoga

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