Aus dem GERICHTSSAAL: Einbruch: Kripo-Beamter als Zeuge
Der oder die Einbrecher konnten wirklich nicht damit rechnen, dass ein Kriminalpolizist in unmittelbarer Nähe wohnt und zu nachtschlafender Zeit auch noch einen von ihnen schnappt. Der auf frischer Tat ertappte Daniel D.
Stand:
Der oder die Einbrecher konnten wirklich nicht damit rechnen, dass ein Kriminalpolizist in unmittelbarer Nähe wohnt und zu nachtschlafender Zeit auch noch einen von ihnen schnappt. Der auf frischer Tat ertappte Daniel D.* wurde inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sein vermeintlicher Komplize Frank F.* (27) saß gestern auf der Anklagebank – und bestritt entschieden, am Einbruchsversuch in das Bekleidungsgeschäft „Lacoste“ in der Brandenburger Straße beteiligt gewesen zu sein.
„Wir waren am 31. Januar Eisangeln. Deshalb hatte Daniel auch einen Hammer dabei“, erzählte der wegen Fischwilderei, Körperverletzung, Betruges und zahlreicher Diebstähle vorbestrafte Frank F. Später habe man einiges getrunken. Irgendwann sei Daniel verschwunden, habe ihn später aufgefordert, ihm in den Innenhof nahe des Brandenburger Tores zu folgen. Dort sei plötzlich die Polizei aufgetaucht.
„Meine Frau und ich hörten gegen 23 Uhr einen Knall. Glas splitterte“, erinnerte sich Henry R. (34) im Zeugenstand. Der Kripo-Beamte schaute aus dem Wohnzimmerfenster, sah einige Meter vom „Lacoste“ entfernt einen Mann mit roter Jacke und schwarzer Mütze davonlaufen. In der Scheibe des Ladens klaffte ein gut faustgroßes Loch. „Ich rief die Kollegen an und versuchte, dem Verdächtigen zu folgen. Aber der war schon weg“, so der Polizist im Zeugenstand. Kurz darauf habe ihm seine Frau leise zugerufen, dass der Mann wieder komme. In Begleitung des vermeintlichen Einbrechers habe sich der Angeklagte befunden. „Den hatte ich vorher allerdings nicht gesehen“, bekundete der Kriminalist. „Die beiden liefen dann in Richtung Hermann-Elflein-Straße davon. Den mit der roten Jacke konnte ich stellen. Er hatte Handschuhe und einen Hammer dabei. Den anderen identifizierte ich am nächsten Morgen bei einer Wahllichtbildvorlage.“
Daniel D., als Zeuge geladen, blieb der Verhandlung gegen seinen Kumpel Frank F. unentschuldigt fern. Das Gericht verhängte gegen ihn ein Ordnungsgeld von 150 Euro. „Daniel D. hatte in dieser Nacht 2,30 Promille intus. Bei Ihnen konnte logischerweise keine Blutprobe entnommen werden“, so der Vorsitzende. „Da wir uns aus früheren Verhandlungen kennen, weiß ich, dass Sie dazu neigen, ebenfalls Straftaten unter Alkoholeinfluss zu begehen.“ Im konkreten Fall sei dem noch bis zum Jahr 2009 unter Bewährung Stehenden eine Mittäterschaft allerdings nicht nachzuweisen. Deshalb sei er nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freizusprechen. (*Namen geändert.) Hoga
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