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Aus dem GERICHTSSAAL: „Eine bescheuerte Idee!“

EC-Kartendiebstahl vorgetäuscht, dann eingekauft

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Aus dem GERICHTSSAALEC-Kartendiebstahl vorgetäuscht, dann eingekauft „Ich habe von Kumpels erfahren, dass das funktioniert. Da habe ich es auch mal probiert“, erzählt Lars L. (22, Name geändert) vor dem Amtsgericht. Motiv sei Geldnot gewesen. Also meldete der Arbeitslose am 15.September vorigen Jahres bei der Polizei, ihm sei seine Geldbörse samt EC-Karte und diverser Ausweispapiere gestohlen worden - was nicht stimmte. Dann schnappte er sich seine Kreditkarte und schlug so richtig zu, in der Hoffnung, die Einkäufe würden dem vermeintlichen Dieb in die Schuhe geschoben, sein Konto damit nicht belastet. In diversen Baumärkten erwarb Lars L. hochwertige Werkzeuge, einen Klapptisch, eine Deckenleuchte, eine Badgarnitur, einen Fernseher für insgesamt rund 1000 Euro. Um seinen Coup zu feiern, kaufte er im Sterncenter auch noch Getränke. Die meisten Waren gab der Betrüger allerdings unter einem Vorwand zurück, ließ sich den Gegenwert in Geld auszahlen. „Ich war damals schon zwei Monate mit der Miete im Rückstand und wollte nicht auch noch aus meiner Wohnung fliegen, nachdem mich meine Mutter einige Zeit zuvor an die Luft gesetzt hatte“ berichtet der Angeklagte. „Außerdem liefen die Kredite für Möbel und Auto.“ Im Grunde – so der Ungelernte, der sich demnächst in der Immobilienbranche selbstständig machen will – sei dies eine bescheuerte Idee gewesen. Er sei froh, dass die Sache aufflog. „Wenn man finanziell so in der Klemme steckt, kann man sich eben kein Auto leisten“, gibt die Richterin zu bedenken. Außerdem könne es sein, dass sich Lars L. – sollte er verurteilt werden – seine geplante Unternehmerlaufbahn selbst verbaute. „Bei Hellweg, Real und Ikea habe ich den Schaden bereits beglichen bei Hornbach Ratenzahlung vereinbart, betont der sich geläutert Zeigende. Schon zweimal geriet Lars L. in der Vergangenheit wegen Diebstahls mit dem Gesetz in Konflikt. Damals sah die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung ab. So glimpflich kommt der junge Mann jetzt nicht mehr davon. Das Amtsgericht verurteilt ihn wegen Vortäuschens einer Straftat sowie Betruges zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro. Damit dürfte Lars L. in der Tat schlechte Karten für seinen Berufsstart haben. Strafen über 90 Tagessätze werden nämlich ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Hoga

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