Aus dem GERICHTSSAAL: Eine blutende Wunde am Kinn der Frau Verletzungsmuster mit Ohrfeige nicht vereinbar
Aus dem GERICHTSSAAL So richtig scheint Sylvia S.(44) nicht zu wissen, was sie bei Gericht soll.
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Aus dem GERICHTSSAAL So richtig scheint Sylvia S.(44) nicht zu wissen, was sie bei Gericht soll. Mehrfach als Zeugin gegen ihren Noch-Ehemann geladen, glänzte sie stets durch Abwesenheit. Zum jüngsten Termin wird sie von der Polizei in den Verhandlungssaal eskortiert. „Es geht um Körperverletzung“, vermutet die Potsdamerin richtig. Was sich allerdings am frühen Morgen des 18. Juni 2003 in der gemeinsamen Wohnung am Schlaatz abgespielt haben soll, vermag die Sozialhilfe-Empfängerin nur noch bruchstückhaft zu erinnern. Und es steht im krassen Gegensatz zur Aussage des Angeklagten. Der Staatsanwalt geht davon aus, Balwinder S. (41) habe seiner Gattin an besagtem Morgen einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzt, durch den sie eine blutende Wunde am Kinn erlitt. Der Inder bestreitet den Übergriff, behauptet vielmehr, Sylvia habe sich zu jener Zeit bereits einem neuen Partner zugewandt, die Nächte mehrfach außer Haus verbracht. Am fraglichen Tag sei sie gegen 3 Uhr betrunken und derangiert in der Wohnung aufgetaucht. „Ich bin mir sicher, da war sie schon am Kinn verletzt“, so Balwinder S. Sylvia habe es abgelehnt, sofort einen Arzt aufzusuchen und sich schlafen gelegt. Am nächsten Tag hätten sie die Wohnung in verschiedenen Richtungen verlassen. Da will Sylvia S. nach eigenem Bekunden in der Chirurgie des Bergmann-Klinikums Hilfe gefunden haben. Den Namen des behandelnden Arztes kann sie allerdings ebenso wenig benennen wie den Grund, wieso sie kein Attest über die Verletzung zu den Akten reichte. Und es gibt noch eine Besonderheit: Die Polizeibeamten, die am selben Tag Anzeige wegen der vermeintlichen Misshandlung durch ihren Ehemann aufnahmen, vermerkten keine sichtbare Wunde im Protokoll. „Ich musste sogar genäht werden. Die Narbe ist jetzt noch zu sehen“,meldet sich die Frau erneut zu Wort. „Es war ja auch nicht das erste Mal, dass Balwinder handgreiflich gegen mich geworden ist.“ Die Richterin hat Schwierigkeiten, eine Ohrfeige mit der Platzwunde in Verbindung zu bringen. „Er hat unheimliche Kräfte, die hat er eben auch gegen mich eingesetzt“, entgegnet die Zeugin. Inzwischen habe sie die Scheidung eingereicht, wohne bei ihrem neuen Lebensgefährten. Das Kind befinde sich in einer Pflegefamilie. Obwohl Gewalt dem Inder nicht gänzlich fremd ist – neben Verkehrsdelikten wurde er in der Vergangenheit u. a. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt – wird Balwinder S. freigesprochen. „Es mag sein, dass es mehrere Übergriffe während der Ehe gab. Der konkrete Tatbeitrag des 18. Juni 2003 wurde dem Angeklagten heute nicht ausreichend nachgewiesen“, begründet die Vorsitzende. Hoga
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