Aus dem GERICHTSSAAL: „Eine Hose tauchte wie aus dem Nichts auf!“
Zwei Monatsgehälter Strafe für betrunkenen Fahrer, der Polizeibeamten erfasste
Stand:
Mit einer Geldstrafe von 2100 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr sowie fahrlässiger Körperverletzung kam Martin M. * (26) am gestrigen zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht glimpflich davon. Die Sanktion entspricht zwei Monatsgehältern des Lagerarbeiters. Darüber hinaus wurde ihm die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen.
Weitere Zeugen – so die Autofahrerin, der in der Nacht des 12. April in Höhe des Hotels „Bayrisches Haus“ ein Rehbock ins Auto lief, der Jagdpächter, der das Wild in sein Fahrzeug lud, und ein Kumpel des Angeklagten, der mit ihm in Richtung Geltow unterwegs war – rundeten mit ihren Aussagen das Bild des Unfallgeschehens jener Nacht ab. Auch der dabei schwer am linken Bein verletzte Polizeibeamte Rainer R.* (52) wurde erneut gehört. Er hatte nur noch eine schwache Erinnerung an den Crash. Noch heute befindet er sich in medizinischer Behandlung. Ob der Mann je wieder Streife fahren kann, scheint fraglich.
Eigentlich wollte Rainer R. lediglich den Wildunfall der Frau aufnehmen, die aus Richtung Geltow kam. Dabei wurde er von dem Opel des mit knapp 1,1 Promille alkoholisierten Martin M. erfasst, erst auf die Motorhaube, dann gegen die Frontscheibe geschleudert. Er flog acht Meter durch die Luft. (PNN berichteten)
Ein Kfz-Sachverständiger bestätigte gestern, der Opel Corsa des Angeklagten sei technisch einwandfrei gewesen. Der Polizist müsse am rechten Rand der Fahrspur in Richtung Geltow gelaufen sein, als er mit 50 bis 60 Stundenkilometern von dem Fahrzeug des Betrunkenen erwischt wurde. Hätte Martin M. seine Geschwindigkeit den damals herrschenden Verhältnissen angepasst (Dunkelheit, Regen, Fahrzeuge mit Warnblinkanlage zu beiden Seiten der Straße), hätte er das spätere Opfer rechtzeitig wahrnehmen können. Doch auch Rainer R. treffe eine Mitschuld an dem tragischen Geschehen. Der Polizeibeamte trug keine Warnweste, die ihn durch reflektierende Flächen aus der Finsternis hervorgehoben hätte. Martin M. hatte zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt und beteuert, wie leid ihm der Unfall tue. Trotz einiger Biere habe er sich fahrtüchtig gefühlt, den am rechten Straßenrand parkenden Polizeiwagen sowie den Laster des Jagdpächters mit gedrosselter Geschwindigkeit überholt. Plötzlich sei „wie aus dem Nichts eine Hose in seinem Scheinwerferlicht aufgetaucht“. Trotz sofortiger Notbremsung habe er den Zusammenstoß nicht mehr vermeiden können. „Wer sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet, bremst in so einer unklaren Situation so weit wie möglich ab. Er muss immer damit rechnen, dass ihm jemand vors Auto läuft“, stellte Richterin Waltraud Heep in ihrer Urteilsbegründung klar. „Ihr Fehlverhalten ist eindeutig auf den Alkoholgenuss zurückzuführen.“ (*Namen geändert.) Hoga
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