Landeshauptstadt: „Eine Klage würde mindestens ein Jahr Verzug bedeuten“
Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) über das Lustgarten-Urheberrecht und den Standort am Neptunbassin
Stand:
Herr Klipp, der Protest von Bürgern, Denkmalpflegern und Baurechtsexperten gegen einen Neubau für die Weisse Flotte am Neptunbassin wächst täglich. Warum halten Sie trotzdem an dem Standort fest?
2009 wurde für den Bereich Hafen/Lustgarten eine städtebauliche Untersuchung durchgeführt, in der alle Standortvarianten untersucht wurden. Gegen den durch Dietz-Joppien in die aktuelle Diskussion wieder eingebrachten Standort am Bahndamm standen vor allem funktionale Argumente sowie die Tatsache, dass der direkte Wasserbezug für ein Schifffahrtsunternehmen Grundvoraussetzung ist. Daher fand der Standort keinen Konsens mit dem Bauherrn. Nach umfassender Diskussion haben die Stadtverordneten 2010 die Standortentscheidung für die Weisse Flotte getroffen und die Änderung der Sanierungsziele für den Bereich Hafen/Neuer Lustgarten beschlossen. Das ist ein klarer Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, der Weissen Flotte einen Neubau im Bereich des Hafens zu ermöglichen. Und diesen Auftrag haben wir durch unsere Vorlage erfüllt.
Warum hat die Bauverwaltung das drängendste Problem an dieser Stelle, die Frage des Urheberrechts der Architekten Dietz- Joppien, nicht längst geklärt?
Mit dem Architekturbüro Dietz-Joppien haben wir das erste Mal 2009 Gespräche geführt, um mögliche Konflikte, die sich bei einem Anbau ans Mercure-Hotel ergeben könnten, vorab auszuschließen. In das ausgelobte Gutachterverfahren mit fünf eingeladenen Büros wurde auch das Architektenbüro Dietz-Joppien einbezogen und belegte den zweiten Platz. Als sich herausstellte, dass sich ein Anbau ans Mercure nicht realisieren lässt, haben wir als neuen Standort die Fläche am Neptunbecken vorgeschlagen. Zur Vorbereitung unsers Vorschlags fanden auf meine Einladung bereits mehrere Gespräche mit Dietz-Joppien statt, das letzte am 18. Januar 2013. Ziel der Gespräche war es, Dietz-Joppien in die Planung und Gestaltung des Neubaus im Lustgarten zwischen Hafenbecken, Parkplatz an der Bahn und Neptunbassin einzubeziehen und so einen Urheberrechtsstreit zu vermeiden. Grundlage für die zukünftige Beteiligung sollte eine Vereinbarung bilden, die die Zusammenarbeit von Dietz-Joppien mit der Weissen Flotte, Karl-Heinz Winkens als Architekt des ursprünglichen Neubauentwurfs und der Landeshauptstadt regelt, um einen verträglichen Neubau in dem landschaftsplanerisch und denkmalpflegerisch sehr bedeutsamen Bereich in Potsdams Mitte zu gewährleisten. Ich empfand die geführten Gespräche als ausgesprochen kooperativ und konstruktiv und erhoffte so eine gemeinsame Strategie erarbeiten zu können. Dies wurde bestärkt durch die Abgabe eines entsprechenden Leistungsangebots des Architekturbüros am 21. Januar 2013. Für mich stellt sich nicht die Frage, wie lange das Urheberrecht gilt, sondern ob es überhaupt tangiert ist. Und da vertreten der Sanierungsträger und die Bauverwaltung die Auffassung, dass dem nicht so ist. Dies ist das Ergebnis einer externen rechtlichen Prüfung durch ein beauftragtes Anwaltsbüro.
Rechnen Sie mit einer Klage der Lustgarten-Architekten, sollten die Stadtverordneten dem Neubauprojekt zustimmen?
Ich hoffe natürlich noch auf die angestrebte gemeinsame Lösung. Wenn diese dennoch nicht erreicht werden kann, wird der Sanierungsträger eine eigene Feststellungsklage anstreben, um die Rechtsauffassung zum Urheberrecht gerichtlich bestätigen zu lassen.
Welche Bedeutung hätte eine Klage für den geplanten Bauablauf?
Eine Klage und die damit einhergehende Bearbeitung würde in jedem Fall eine Verzögerung des Vorhabens von mindestens einem Jahr bedeuten.
Die Architektenkammer hat der Bauverwaltung vorgeworfen, bei dem Wettbewerb für den Neubau habe es sich nur um ein Gutachterverfahren mit dem Ziel gehandelt, einen temporären Anbau an das bestehende Hafengebäude zu errichten.
Die Kritik der Architektenkammer am durchgeführten Verfahren ist nicht verständlich. Es wurde ein anonymes Gutachterverfahren, ein sogenanntes wettbewerbliches Verfahren, mit fünf eingeladenen Büros durchgeführt. Im Ergebnis gibt es keinen Unterschied vom gewählten Verfahren zu einem eingeladenen Wettbewerbsverfahren mit fünf Teilnehmern. Das Gutachterverfahren wurde in Anlehnung an RPW-Verfahren (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. Im Preisgericht waren zudem Mitglieder der Architektenkammer, so der Vorsitzende des Preisgerichts. Es gab einen klaren 1. Preis, den Entwurf von Winkens. Daran hat sich mit dem Standortwechsel nichts verändert. Winkens hat seinen damaligen Entwurf an den neuen Standort angepasst, es ist kein neuer Entwurf.
Die Fragen stellte Peer Straube
Matthias Klipp,
geboren 1961, ist
Mitglied der Bündnisgrünen und seit dem 1. September 2009 Beigeordneter für Stadtentwicklung
und Bauen der
Stadt Potsdam.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: