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Aus dem GERICHTSSAAL: Eine Unterschrift für 69 000 Euro Grundstückskauf an der Bertinistraße mit Folgen

nauener Vorstadt - Das Potsdam-Monopoly auf dem Grundstücksmarkt offenbart seine Schattenseiten im Gerichtssaal. Gestern war im Amtsgericht der zweite Verhandlungstag im Streit zwischen Meret S.

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nauener Vorstadt - Das Potsdam-Monopoly auf dem Grundstücksmarkt offenbart seine Schattenseiten im Gerichtssaal. Gestern war im Amtsgericht der zweite Verhandlungstag im Streit zwischen Meret S. und Thomas M.* – ein Trauerstück um die Frage, ob Thomas M. der Immobilienmaklerin Meret S. bzw. dem Kreditinstitut, für das sie arbeitet, 69 000 Euro Maklerprovision schuldet. Thomas M. interessierte sich für ein 4000 Quadratmeter großes Grundstück an der Bertinistraße in der Nauener Vorstadt. Verkaufspreis: 850 000 Euro. Also traf sich Thomas M. mit Meret S. und dem Verkäufer auf dem Grundstück, um dieses zu besichtigen. Dabei, so sagt der Käufer, schob ihm Meret S. ein halb verdecktes Schriftstück zu. Er möge ihr ihre Anwesenheit bestätigen, damit ihr Chef nicht denke, sie sei Eis essen gewesen. Thomas M. fragte, ob dies ein Maklervertrag sei. Die Maklerin verneinte, wie er sagt, und soll erklärt haben, das werde später geregelt. Thomas M. sagte noch, er zahle nicht mehr als 3,5 Prozent Provision für so ein großes Grundstück – und unterschrieb. Was er unterschrieb, sei ihm nicht bewusst gewesen. In der Tat war es ein Maklervertrag über 7,14 Prozent, demnach Thomas M. nach dem tatsächlich erfolgten Kauf des Grundstücks 69 000 Euro Provision zu zahlen habe. Die Immobilienhändlerin versichert, der Käufer habe das gewusst und gebilligt. Der aber reklamiert, er habe blind dem Ruf des Kreditinstitutes vertraut.

Es ist bereits das dritte Verfahren in dieser Sache, aber nicht das letzte: Beide Seiten haben sich bis zum Bundesgerichtshof hochgeklagt. In der gestrigen Verhandlung ging es nur um die Frage, ob Meret S. in einem der Vorgängerverfahren die Unwahrheit gesagt hat. Hat sie ihm gesagt, dass es ein Maklervertrag ist? Oder hat sie nicht? In der ersten Verhandlungsrunde fuhr Thomas M. schweres Geschütz auf: Er brachte einen Zeugen auf, den Verkäufer des 850 000-Euro- Grundstückes, der seine Variante bestätigte. Im gestrigen „Kreuzverhör“ zwischen Richterin, Staatsanwältin und Verteidigern kam Thomas M. allerdings mehrfach mit den Details ins Straucheln. Die Richterin: „Wie konnten Sie mit der Höhe der Provision nicht einverstanden sein, wenn Sie die Höhe noch gar nicht kannten?“ Am Ende einigten sich die Parteien: Meret S. zahlt 8000 Euro an die Gerichtskasse, dafür wird das Verfahren eingestellt. gb

* Namen von der Red. geändert

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