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Aus dem GERICHTSSAAL: Einen Unschuldigen angezeigt

Opfer muss die Kosten des Verfahrens tragen

Stand:

Eine Anzeige gegen Unbekannt bringt nichts, dachte sich Maximilian M.* (23). Der Babelsberger wurde am 11. August vorigen Jahres in seinem Honda Civic von einem Mann angegriffen und verletzt. Den konnte er allerdings nicht richtig erkennen. Deutlich besser sah Maximilian M. denjenigen, der den Schläger beschwichtigte und von weiteren Hieben abhielt. Statt sich bei ihm zu bedanken, deutete der Karosseriebauer bei der Polizei auf das Foto seines Retters Tobias T.* (31) und beschuldigte ihn der Tat. Jetzt saß dieser wegen Körperverletzung auf der Anklagebank. Zudem – so die Staatsanwaltschaft – sei er ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

„Mein Beifahrer Axel A.* hat sich über den Fahrstil des Menschen im Honda Civic geärgert. Ich fand nichts weiter dabei“, erzählte Tobias T. „Axel hatte getrunken und war überhaupt ziemlich aggressiv. Sein Hund war auch dabei. Als wir in der Großbeerenstraße an einer roten Ampel halten mussten, sprang Axel aus meinem Auto, rannte zu dem Honda und schlug durch das geöffnete Fenster auf den Fahrer ein. Ich bin auch raus und habe ihm gesagt, er soll das lassen. Dann habe ich versucht, ihn von dem Mann wegzuziehen. Als die Ampel auf grün sprang, stieg Axel wieder ein. Das ging alles rasend schnell.“

„Ich war an diesem Tag überhaupt nicht mit Tobias unterwegs“, versicherte der als Zeuge geladene Axel A. (31). „Und mein schwarz-weiß gefleckter Mischlingshund auch nicht.“

„Genauso ein Hund saß aber im Kofferraum“, meldete sich der angegriffene Maximilian M. zu Wort. „Und wenn ich es mir recht überlege, dann könnte der Zeuge Axel A. – zumindest zu 90 Prozent – der Schläger gewesen sein. Figur und Bart stimmen jedenfalls.“ Amtsrichterin Waltraud Heep rügte: „Ich denke, Sie haben den Täter kaum gesehen. Überlegen Sie genau, was Sie sagen. Wegen Ihrer falschen Angaben bei der Polizei sitzt heute ein Unschuldiger auf der Anklagebank.“ So leicht ließ sich Maximilian M. nicht ins Bockshorn jagen. „Man weiß doch, wie das läuft“, entgegnete er. „Wenn die Polizei keine genauen Angaben hat, ermittelt sie nicht. Ich wollte aber, dass jemand bestraft wird. Und ein Bild des Beifahrers wurde mir ja nicht vorgelegt.“ Die Vorsitzende konnte es nicht fassen. „So etwas ist mir in all den Jahren meiner Tätigkeit noch nicht passiert. Eine Falschaussage ist eine Straftat“, betonte sie. „Die Staatsanwaltschaft sollte überlegen, ein Verfahren gegen Axel A. zu eröffnen. Aus meiner Sicht war er der Beifahrer“, meinte die Verteidigerin von Tobias T. Der wurde vom Anklagevorwurf freigesprochen. Maximilian M. muss zur Strafe für seine Falschaussage die Kosten des Verfahrens tragen. (*Namen geändert.) Hoga

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