HINTERGRUND: Einhaltung der Stadtordnung
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören die Kontrolle des Straßenverkehrs sowie der Einhaltung der Stadtordnung. Dabei geht es etwa um die korrekte Hundehaltung, die Einhaltung von Schließzeiten für Geschäfte oder die verbotene Müllentsorgung.
Stand:
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören die Kontrolle des Straßenverkehrs sowie der Einhaltung der Stadtordnung. Dabei geht es etwa um die korrekte Hundehaltung, die Einhaltung von Schließzeiten für Geschäfte oder die verbotene Müllentsorgung. Unterstützt werden sollen Kontrollen anderer Bereiche wie der Fischereiaufsicht, zum Jugendschutz und bei der Kontrolle zur Ladenöffnung sowie Gewerbekontrollen. Im Rahmen der Amtshilfe muss der Außendienst auch bei Hausdurchsuchungen der Polizei zugegen sein.
Die Verfahrenszahlen und Einnahmen 2013/2014
im Überblick:
Parkverstöße 2013:
115 003 Verfahren, 1,39 Millionen Euro Strafgelder
Parkverstöße 2014:
133 424 Verfahren,
1,76 Millionen Euro Strafgelder
Tempoverstöße 2013:
61 750 Verfahren,
1,14 Millionen Euro Strafgelder
Tempoverstöße 2014: 89 580 Verfahren,
1,88 Millionen Euro Strafgelder
Restl. Verstöße 2013:
4 150 Verfahren
Restl. Verstöße 2014:
3 950 Verfahren
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