Aus dem GERICHTSSAAL: „Einkauf“ mit Schlagring
Acht Monate Gefängnis für 18-fach Vorbestraften
Stand:
Das Verlesen der Vorstrafen nimmt geraume Zeit in Anspruch. Bereits 18 Mal saß Steffen S. (30, Name geändert) auf der Anklagebank, unter anderem wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung, Verwendens von Nazisymbolen, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzungen, Drogenbesitzes, Missbrauchs von Notrufen und zahlreicher Diebstähle. Zur jüngsten Verhandlung wird der Tätowierte aus dem Brandenburger Gefängnis vorgeführt. Er verbüßt derzeit zwei widerrufene Bewährungsstrafen. Sein Aufenthalt hinter Gittern wird sich nun weiter verlängern. Amtsrichterin Kerstin Devriel verurteilt den Arbeitslosen wegen Diebstahls mit Waffen zu acht Monaten Haft.
Am 25. Januar dieses Jahres – so die Anklage – steckte Steffen S. im REWE-Markt in der Waldstadt Kosmetik im Wert von 20 Euro ein, ohne sie an der Kasse zu bezahlen. Ein Detektiv, der den Diebstahl bemerkte, beobachtete später, wie sich der Langfinger eines mitgeführten Schlagrings zu entledigen versuchte.
„Es stimmt, dass ich gestohlen habe“, gesteht der Hartz IV-Empfänger. „Ich brauchte die Sachen, hatte aber kein Geld mehr. Von einem Schlagring kann allerdings keine Rede sein.“ Dies wisse er genau, obwohl er – wie damals täglich – seine 12 bis 14 Bier getrunken, dazu auch Haschisch konsumiert hatte. Die dem Angeklagten entnommene Blutprobe wies einen Äthanolgehalt von 1,88 Promille aus. Auf Drogen wurde sie offenbar nicht untersucht.
„Der Herr betrat den Markt, schaute sich um. Dann klemmte er Zahnpasta und andere Artikel zur Körperverpflege in seinen Hosenbund, streifte das T-Shirt darüber“, erinnert sich der Ladendetektiv vor Gericht. „Ich habe ihn in mein Büro gebeten und ihn mit dem DiebstahlsVorwurf konfrontiert.“ Während er die Anzeige schrieb – so der Sicherheitsmitarbeiter - habe Steffen S. begonnen, unter dem Tisch herumzufummeln. „Plötzlich stand er auf und warf einen Schlagring in den Mülleimer.“ Bei der anschließenden Durchsuchung des Langfingers sei auch ein Päckchen Haschisch in dessen Hosentasche gefunden worden. „Der Angeklagte war ganz friedlich, als ich mich mit ihm unterhielt“, erzählt der damals zur Unterstützung gerufene Polizeibeamte im Zeugenstand. „Er gab zu, die Drogen von einem gewissen Thomas am Stern gekauft zu haben.“ Während dessen habe sein Kollege „einen Schlagring aus einem großen Mülleimer“ des Zimmers gefischt, der auch dem Supermarkt-Personal als Aufenthaltsraum dient. Steffen S. habe bestritten, dass der als verboten geltende und unter das Waffengesetz fallende Gegenstand ihm gehöre. Staatsanwaltschaft und Gericht glauben ihm nicht, gehen von einer Schutzbehauptung des Serientäters aus. Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: