VERKAUFSOFFENE TAGE: Einkaufen im Advent
Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz gibt den örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit, aus Anlass besonderer Ereignisse jährlich zusätzliche Verkaufszeiten an bis zu sechs Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr mittels ordnungsbehördlicher Verordnung freizugeben. Die Stadt Potsdam hat diese Möglichkeit in den vergangenen Jahren ausgeschöpft – und noch mehr.
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Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz gibt den örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit, aus Anlass besonderer Ereignisse jährlich zusätzliche Verkaufszeiten an bis zu sechs Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr mittels ordnungsbehördlicher Verordnung freizugeben. Die Stadt Potsdam hat diese Möglichkeit in den vergangenen Jahren ausgeschöpft – und noch mehr.
Beispielsweise wird das Stern-Center am kommenden Sonntag, dem 27. Dezember, den siebenten Sonn- und Feiertagseinkauf in diesem Jahr ermöglichen. Dies sei durch die Stadt genehmigt, erklärte Center-Manager Stephan Raml gestern auf Nachfrage. Die Eröffnung erfolge per Sondergenehmigung, die für besondere Anlässe ermöglicht werde. Die Stadtverordneten hatten die Sonderöffnung im vergangenen Jahr nicht beschlossen.
Neben den Geschäften in den Potsdamer Bahnhofspassagen hatten in diesem Jahr auch die Innenstadt-Händler an allen vier Adventssonntagen geöffnet. „Wir können das unseren Mitgliedern zwar nicht vorschreiben, aber es machen fast alle mit“, erklärte Wolfgang Cornelius, der Vorsitzende der Händlervereinigung AG Innenstadt. PNN
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