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ATLAS: Einlenken

Dass die Stadtverwaltung den gültigen B-Plan Griebnitzsee noch einmal öffentlich auslegte, hatte seinen Grund: Die Stadt war von der Justiz dringend aufgefordert worden, mit den Grundstückseigentümern am See in den Dialog zu treten – weil die Stadt bei der juristischen Auseinandersetzung um den Uferbereich schlechte Karten habe. Daher war die erneute Auslegung nachvollziehbar.

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Dass die Stadtverwaltung den gültigen B-Plan Griebnitzsee noch einmal öffentlich auslegte, hatte seinen Grund: Die Stadt war von der Justiz dringend aufgefordert worden, mit den Grundstückseigentümern am See in den Dialog zu treten – weil die Stadt bei der juristischen Auseinandersetzung um den Uferbereich schlechte Karten habe. Daher war die erneute Auslegung nachvollziehbar. Die Verwaltung gab sich diskussionsbereit, wusste aber schon das Ergebnis: ein klares Votum für die Pläne der Stadt, am Seeufer einen öffentlichen Park zu errichten. Ziel erreicht? Das Ergebnis der Neuauslegung des B-Plans kann als Rückendeckung für die Verwaltung gewertet werden. Doch juristisch ist das Ergebnis kaum etwas wert. Zieht die Stadt bei den ausstehenden juristischen Scharmützeln den kürzeren, ist entweder der B-Plan Makulatur – oder nur über den Weg von Enteignungen durchsetzbar. Das klappt entweder nicht oder wird verdammt teuer. Besser wäre es, Eigentümern, die darauf bestehen, ihr Eigentum unter bestimmten Bedingungen am See zu überlassen, auf einen durchgängigen Park zu verzichten. Das muss bei der Abwägung der Auslegung beachtet werden.

Michael Erbach

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