Aus dem GERICHTSSAAL: Einmal München und zurück
Fahrlässiges Gestatten des Fahrens ohne Erlaubnis kostete 1800 Euro
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Aus dem GERICHTSSAALFahrlässiges Gestatten des Fahrens ohne Erlaubnis kostete 1800 Euro München und zurück in einem Rutsch – da bedarf es schon einer guten Kondition. Sasa S. (23) hatte sie am 1. Oktober vorigen Jahres offenbar nicht. Das brachte ihn jetzt auf die Anklagebank. Der selbstständige Gebäudereiniger wollte die bayrische Freundin besuchen, nahm für die Fahrt zur Gesellschaft seinen Freund Dalibor mit. Auf der Rücktour wurde Sasa müde. Er fragte seinen Beifahrer, ob er das Steuer des neuen E-Klasse Mercedes übernehmen könne. Dalibor ließ sich nicht lange bitten. „Ich bin überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass Dalibor keine Fahrerlaubnis besitzt“, beteuert der Angeklagte. „Wir kennen uns seit 20 Jahren. Das war nie ein Thema für uns.“ Deshalb habe er auch nicht ausdrücklich darauf bestanden, sich das Dokument vor dem Platzwechsel zeigen zu lassen. Doch genau das hätte der zweifache Vater tun müssen, hält Amtsrichterin Judith Janik dagegen. „Es ist doch peinlich, wenn ich meinen besten Freund fragen muss, ob er überhaupt fahren darf“, meint Sasa S. „Immerhin haben Sie jetzt ziemlichen Ärger am Hals“, konstatiert die Vorsitzende und fragt: „Haben Sie Ihren Freund überhaupt schon einmal mit einem Auto gesehen?“ Der Kleinunternehmer nickt. Allerdings sei dies einige Jahre her, räumt er ein. Dalibor M. (24) wurde bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt. Er hat deshalb kein Aussageverweigerungsrecht. „Ich habe meine Fahrerlaubnis 1998 gemacht. 2002 habe ich sie verloren, weil ich zu viele Punkte in Flensburg hatte“, erzählt der Berliner. Ob Sasa davon Kenntnis hatte, wisse er nicht. Es sei ein Freundschaftsdienst gewesen, den er seinem übermüdeten Sandkastenkumpel erwiesen habe. „Wieso haben Sie nicht irgendwo übernachtet“, wirft der Staatsanwalt ein?“ Der Zeuge entgegnet: „Wir haben doch Sasas Tante in München abgeholt. Die wollte so schnell wie möglich nach Potsdam.“ Das Fragezeichen auf der Stirn von Richterin Janik ist nicht zu übersehen. „Ich denke, er wollte seine Freundin besuchen?“ Die Polizeibeamten, die das teure Gefährt kontrollierten, können sich an eine Tante nicht erinnern. „Auf der Rückbank lag allerlei Zeug. Eine ältere Dame war nicht im Wagen“, berichtet Thomas G. (28). Das Gericht verurteilt Sasa S. – er geriet bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Diebstahls mit dem Gesetz in Konflikt –wegen Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Hoga
Hoga
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