zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Einmaliger Ausrutscher

Rentner darf nun fünf Monate früher ans Steuer

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALRentner darf nun fünf Monate früher ans Steuer 68 Jahre lang ging Willi W. (Name geändert) gesetzestreu durchs Leben. Und – da war sich der Rentner ganz sicher – so würde es auch weitergehen. Doch dann kam der 30. November 2004. Willi W. trank ganz gegen seine Gewohnheit etwas mehr Alkohol, setzte sich dann ans Steuer seines Ford Fiesta. In der Flotowstraße verlor er die Gewalt über seinen kleinen Flitzer, kollidierte mit einem ordnungsgemäß am Straßenrand parkenden Mitsubishi. Schaden an diesem: Rund 900 Euro. Statt nun anzuhalten und sich als Unfallverursacher zu outen, gab der Mann mit der weißen Haarmähne Gas. Aber er war schnell ermittelt. Die Polizisten, die ihm noch in der selben Nacht einen unverhofften Besuch abstatteten, nahmen ihm den Führerschein ab. Dann chauffierten sie den Potsdamer zur Blutprobe. Ergebnis: 1,39 Promille! Am 8. April dieses Jahres erhielt der Pensionär Post von der Staatsanwaltschaft. Willi W. sollte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen. Ferner wurde ihm mitgeteilt, dass er für die Dauer von 12 Monaten die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen habe. Gegen diesen Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein. Willi W. erklärte, er sähe ein, einen großen Fehler begangen zu haben und akzeptiere die Geldstrafe. Doch der Entzug der Fahrerlaubnis schmerze ihn sehr. Staatsanwaltschaft und Gericht mögen prüfen, ob diese Frist nicht ausnahmsweise verkürzt werden könne. Als Mitglied des Vereins „Osteuropahilfe“ müsse er des öfteren nach Rumänien fahren, um dort seinen ehrenamtlichen Pflichten nachzukommen. Gestern gab es eine mündliche Hauptverhandlung in dieser Sache. Zum Auftakt erklärte Amtsrichterin Kerstin Devriel, 12 Monate Fahrerlaubnisentzug seien der Regelfall für eine Trunkenheitsfahrt. Beim Angeklagten käme außerdem noch eine Unfallflucht hinzu. „Er ist mit diesem einen Jahr eigentlich ganz gut bedient“, gab sie zu bedenken. Doch Willi W. fährt seit 43 Jahren Auto und verursachte bislang schuldhaft noch keinen Unfall. Dies stimmte Staatsanwalt Peter Mitschke milde. „Die Sperrfrist kann ausnahmsweise verkürzt werden. Sie sollte bei noch vier Monaten liegen“, verkündete er. Das Gericht schloss sich diesem Antrag an. Willi W. freute sich, darf er nun doch fünf Monate früher ans Steuer seines Kleinbusses. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })