Landeshauptstadt: Einschränkung für Parkplatz des Krongutes
Bornstedt - Die Stadt Potsdam bestätigte gestern eine Auflage, wonach auf dem künftigen Krongut-Parkplatz, der derzeit im Auftrag der Firma Semmelhaack im Bau ist, in der Nacht ab 22 Uhr nur 30 Fahrzeuge pro Stunde auf- oder abfahren dürfen. Diese Auflage ergebe sich aus der immissionsschutztechnischen Begutachtung in Abstimmung mit dem Landesumweltamt.
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Bornstedt - Die Stadt Potsdam bestätigte gestern eine Auflage, wonach auf dem künftigen Krongut-Parkplatz, der derzeit im Auftrag der Firma Semmelhaack im Bau ist, in der Nacht ab 22 Uhr nur 30 Fahrzeuge pro Stunde auf- oder abfahren dürfen. Diese Auflage ergebe sich aus der immissionsschutztechnischen Begutachtung in Abstimmung mit dem Landesumweltamt. Der Betreiber habe „durch organisatorisch-technische Maßnahmen für die Einhaltung dieser Auflage Sorge zu tragen“, so die Stadt auf PNN-Anfrage. Dies sei „keine Frage, die allein von der Freiwilligkeit von Besuchern abhängen kann, sondern durch organisatorisch und/oder technische Mittel geregelt werden muss (Ticketvergabe, Schrankenanlage etc.)“. Auch auf dem provisorischen Parkplatz in der Ribbeckstraße seien solche Maßnahmen erfolgreich gehandhabt worden – „dort war nach 22 Uhr jeglicher wegfahrender Verkehr ausgeschlossen“, so die Stadt. Die Stadtverwaltung bestätigte ebenfalls, dass der Stadt eine erste Mitteilung darüber vorliege, wonach ein Anwohner gegen den Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße/Blumenstraße“ Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben hat (PNN berichteten). gb
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