Landeshauptstadt: Einseitige Lesart
Lennéstraße 44: Gutachten überrascht Ausschuss
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Brandenburger Vorstadt - „Beim Lesen standen mir die Haare zu Berge“ – so reagierte der Bauausschussvorsitzende Christian Seidel (SPD) am Dienstagabend auf das Rechtsgutachten zur umstrittenen Baugenehmigung für ein Wohnhaus in der Lennéstraße 44. Über Details des Gutachtens debattierten der Ausschuss nichtöffentlich. Im öffentlichen Teil wurde deutlich, dass der Ausschuss mehrheitlich nicht glücklich ist mit dem Gutachten. Offenbar bestätigte das Papier das Vorgehen der Bauverwaltung bei der Baugenehmigung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Stadtplanungschef Andreas Goetzmann erklärte, dass es in Verhandlungen mit den Investoren oft eher möglich sei, ein Planungsziel zu erreichen als auf rechtlichem Wege. Natürlich passiere es dann, dass bei einhundert Baugenehmigungen für zwei Vorhaben kein Optimum erreicht wird.
Das Mehrfamilienhaus in der Lennéstraße in unmittelbarer Nähe zum Welterbepark von Sanssouci war sowohl von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten als auch vom Verein Brandenburger Vorstadt scharf kritisiert worden. Sowohl in der Fassaden- als auch der Dachgestaltung passe sich das Bauvorhaben nicht in die Umgebungsbebauung ein. Dies sei aber Grundlage für eine Baugenehmigung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Zudem verstoße der Bauentwurf gleich gegen drei Satzungen der Brandenburger Vorstadt, darunter der Gestaltungssatzung. Den Reaktionen der Ausschussmitglieder zufolge sieht das Gutachten in den Satzungen wohl alles andere als ein scharfes Schwert gegen eigenwillige Bauherren: „Wie kann man eine Erhaltungssatzung so einseitig lesen“, monierte Seidel.
Nach der massiven öffentlichen Kritik wechselte die Lennéstraße 44 den Besitzer, die Fassaden- und Dachgestaltung wurde abgeändert und vom Bauausschuss bestätigt. gb
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