Landeshauptstadt: Einspruch gegen Landtags-B-Plan
Verein Potsdamer Stadtschloss fordert Einhaltung des historischen Grundrisses
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Innenstadt - Einspruch gegen den Bebauungsplan „Baufeld Stadtschloss“ hat der Verein Potsdamer Stadtschloss erhoben. In seiner Stellungnahme an die Stadtverwaltung fordert der Vereinsvorstand, dass der Knobelsdorffsche Schlossgrundriss am Alten Markt als Baulinie des künftigen Landtagsgebäudes genau definiert werde.
Die Bauverwaltung hat in der vergangenen Woche einen Bebauungsplan vorgelegt, in dem laut der Baubeigeordneten Elke von Kuick-Frenz „der historische Grundriss nicht genau nachgezogen wurde“. Verzichtet wurde auf die Kennzeichnung der breiteren Risaliten, der Schlosseckbauten. Dadurch kann das neue Gebäude mehr Fläche haben als das historische Vorbild. Der Plan soll zu mehr Spielraum bei der Planung und Gestaltung des Gebäudes im anstehenden Wettbewerb führen, erklärte die Baubeigeordnete das Vorgehen der Verwaltung.
Kritik äußerten unter anderem der Landtagsabgeordnete Wieland Niekisch (CDU), die Bündnisgrüne Saskia Hüneke sowie Anita Tack von der Linkspartei. PDS. Tack sieht ebenso wie Niekisch den Landtagsbeschluss vom Mai 2005, das Schloss als Landtagsgebäude in der historischen Kubatur wieder zu errichten, als nicht gegeben an. Während Tack zudem eine neue Debatte über den Sinn des Landtagsneubaus für ein gemeinsames Bundesland Berlin und Brandenburg herbei führen will, pocht Niekisch auf die Einhaltung des Landtagsbeschlusses. Auch Michael Schöne vom Verein Stadtschloss führt den Beschluss der Landtagsabgeordneten als Hauptargument an. „Der derzeitige Planungsentwurf steht dem Wortlaut, aber auch den inhaltlichen Zielen des Landtagsbeschlusses entgegen“, erklärte Schöne. „Ein völlig anderes Gebäude“ könnte entstehen, sollten die momentanen Planungen Grundlage eines Wettbewerbes werden. Die Baubeigeordnete argumentierte unterdessen, auch das Land habe den Beschluss bereits aufgeweicht. Denn die im Februar vorgestellte Machbarkeitsstudie habe die Kubatur des Stadtschlosses im Innenraum verlassen.
Die Innenhof-Bebauung für den Landtag sowie eine Abkehr von der historischen Fassade im Innenhof bezeichnet Schöne in seiner Stellungnahme an die Verwaltung als die „einzigen Kompromisse, die das Gebäude eingehen kann“. Alles andere respektiere nicht den demokratisch gefassten Beschluss und verursache darüber hinaus „nur Unklarheit und Durcheinander beim anschließenden Wettbewerb“. jab
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