Landeshauptstadt: Einwohnerfragen müssen bis Montag eingereicht sein
Gemäß der Richtlinie zur Regelung der Einwohnerfragestunde findet am Mittwoch, den 3. März, in der Zeit von 17Uhr bis 18Uhr die nächste Fragestunde statt.
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Gemäß der Richtlinie zur Regelung der Einwohnerfragestunde findet am Mittwoch, den 3. März, in der Zeit von 17Uhr bis 18Uhr die nächste Fragestunde statt. Die Einwohnerfragestunde ist eine Einrichtung der Stadtverordnetenversammlung (StVV), in der alle Potsdamer Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, in einer öffentlichen Sitzung der StVV Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen städtischen Angelegenheiten zu stellen und Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde dient nicht der Klärung von Einzelproblemen der Einwohner. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Frage gemäß der Geschäftsordnung der StVV vom 13. November 2000 mit maximal fünf Unterfragen bis spätestens Montag, dem 23. Februar, im Büro der StVV, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14461 Potsdam, schriftlich einzureichen. Die Einreichung von Einwohnerfragen ist auch zur Niederschrift im Bürgerservice der Stadtverwaltung möglich. Dabei gelten die oben genannten Fristen. PNN
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