Aus dem GERICHTSSAAL: Ekel-Reis angeboten
Geldstrafe für ehemaligen Potsdamer Restaurant-Betreiber
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Schon am 6. Januar 2009 stellten Kontrolleure des Lebensmittel-Überwachungsamtes in der Gaststätte Kashmir-Haus in der Jägerallee erhebliche Hygienemängel fest. Restaurant-Betreiber Bijoy B.* (41) versicherte damals, umgehend für Sauberkeit zu sorgen. Bei einer erneuten Kontrolle am 14. April entdeckten die Amtsmitarbeiter gar gekochten Reis, der erheblich mit Cereus-Bazillen, Coli-Bakterien und Staphylokokken verseucht und somit gesundheitsschädlich war.
Per Strafbefehl wurde Bijoy B. wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- sowie Futtermittelgesetz zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Der Gastronom legte daraufhin Einspruch ein – allerdings nicht gegen den Vorwurf, sondern nur gegen die Höhe der Sanktion.
„Ich habe öfter in dieser Gaststätte verkehrt. Eine Magenverstimmung hatte ich nach dem Essen noch nie“, versicherte der Verteidiger während der daraufhin anberaumten Gerichtsverhandlung. Allerdings bestreite sein Mandant den Vorwurf nicht. Er habe den Koch nach dem Vorfall entlassen.
Inzwischen habe Bijoy B. sein Restaurant-Gewerbe abgemeldet. Er sei erheblich verschuldet. Seine Verbindlichkeiten würden sich im „Zehntausender-Bereich“ bewegen. Der Potsdamer habe Privatinsolvenz angemeldet und lebe von Unterhaltsleistungen seiner Ehefrau. „Ich habe drei Kinder im Alter zwischen 16 und fünf Jahren“, erzählte der nunmehr Arbeitslose. Die Geldstrafe von 900 Euro zu zahlen stelle ihn vor erhebliche Probleme.
„Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte 600 Euro im Monat zur Verfügung hat“, betonte der Staatsanwalt in seinem Abschluss-Plädoyer. Da Bijoy B. „offensichtlich nicht in der Lage war, den Hygienevorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen“, solle er nunmehr mit 400 Euro statt 900 Euro dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Entscheidung von Amtsrichter Oliver Kramm fiel ebenso aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (* - Name von der Redaktion geändert) Hoga
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