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Aus dem GERICHTSSAAL: Elfährigen angefahren und abgehauen Bewährungsstrafe und

100 Stunden Sozialarbeit

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Aus dem GERICHTSSAAL100 Stunden Sozialarbeit Der vielzitierte Begriff der schweren Kindheit – bei Markus M* (23) trifft er voll zu. Jahrelang wurstelte sich der Potsdamer bei seinen alkoholkranken Eltern durchs Leben, erhielt kaum die Chance zu zeigen, was in ihm steckt. In der 2. Klasse wechselte Markus auf die Förderschule, die er bis zum 12. Lebensjahr besuchte. Die Gesamtschule danach packte er nicht. Er verließ die Bildungseinrichtung nach eineinhalb Jahren. Ein angestrebter Heimaufenthalt kam – aus welchen Gründen auch immer – nicht zustande. Mit 15 Jahren zog der Junge zu einer Freundin, erhielt mit 16 Lenzen die erste eigene Wohnung. Anfangs packte er die Selbstständigkeit. Markus M. legte sich einen Hund zu, für den er vorbildlich sorgte, der für ihn zu einer wichtigen Größe wurde. Doch dann driftete der Junge vorübergehend ins Drogen- und Alkoholikermilieu ab. Erste Straftaten folgten. Markus M. erhielt eine Bewährungshelferin, die lange Zeit zu seiner einzigen Bezugsperson wurde. Er schaffte es, nach etlichen Umwegen den Abschluss als Bau- und Möbeltischler abzulegen, absolvierte sogar eine Qualifikation zum Restaurator. Doch dann wurde ihm schuldlos gekündigt. Ein herber Schlag für den jungen Mann, der sich im Kollegenkreis wohl fühlte und anerkannt wurde. In jene Zeit fielen auch die beiden Straftaten, wegen denen er sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste. Markus M. soll am 16. März 2003 einen Elfjährigen am Schlaatz mit seinem Auto angefahren, danach das Weite gesucht haben. Er sei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen. Der Schüler wurde leicht am Bein verletzt. Sein Rad erlitt Totalschaden. Nur eine Woche später – so die Anklage – habe Markus M. ein unter das Waffengesetz fallendes Messer mit integriertem Schlagring auf offener Straße mit sich geführt. Markus M. ist geständig, auch wenn er von dem ersten Vorfall nicht mehr viel wissen will. Auf alle Fälle entschuldigt er sich bei dem als Zeugen geladenen Kind. „Dass das Messer unter das Waffengesetz fällt, wusste ich nicht, Ich habe es als Anglermesser ganz normal im Laden gekauft“, erklärt er. Das Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. (*Namen geändert.) Hoga

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