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Aus dem GERICHTSSAAL: Enkel als Berater seines Crash-Opas

80-Jähriger nahm Strafbefehls-Einspruch wegen Unfallflucht zurück / Richter: Ein Urteil würde teurer

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Kurt K.* (80) touchierte am 3. Mai 2007 mit seinem Citroen beim Spurwechsel auf der Nutheschnellstraße den Audi von Carina C.* (27). Obwohl der Rentner den Crash bemerkte, soll er einfach weitergefahren sein. Die Staatsanwaltschaft erließ wegen Unfallflucht einen Strafbefehl über 400 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot gegen Kurt K. Der fühlt sich unschuldig, legte Einspruch ein. Gestern saß der betagte Herr nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Die Vernehmung gestaltete sich schwierig, der Pensionär ist hochgradig schwerhörig. Auch als er sich sein Hörgerät hinters Ohr klemmte, wurde es kaum besser.

„Frau C. hat mich sehr schnell überholt. Dabei hat sie mich angefahren“, behauptete der Angeklagte. „Ich bin nach der Kollision ausgestiegen und habe mein Auto nach Schäden untersucht. Aber da war nur der Spiegel nach innen geklappt.“ Die Unfallgegnerin sei zwar sehr erregt gewesen, aber bald wieder davongefahren. „Mir war nicht bewusst, dass man so einen kleinen Zusammenstoß melden muss. Es war ja nichts weiter passiert“, so Kurt K. Zu seiner Verwunderung habe er ein paar Tage später Post von der Polizei bekommen. „Daraufhin habe ich mir meinen Wagen noch einmal genauer angeschaut und eine kleine Delle entdeckt.“

„Herr K. ist nach dem Zusammenstoß keinesfalls ausgestiegen. Er hat nicht mal seine Fensterscheibe heruntergekurbelt. Ich habe ihm mit Händen und Füßen signalisiert, dass wir die Straße räumen sollten“, berichtete Carina C. (27) im Zeugenstand. „Er hat mich nur angeguckt und genickt. Im Nachhinein glaube ich, er stand unter Schock.“ 2180 Euro hätte die Reparatur ihres zerkratzten und eingedellten Audi gekostet, die von der Versicherung des Angeklagten anstandslos beglichen wurde, erzählte die Angestellte.

„Es wäre besser, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen“, riet Amtsrichter Francois Eckardt dem Angeklagten „Die Staatsanwaltschaft ist bei der Bemessung der Geldstrafe sehr moderat vorgegangen. Bei einer Verurteilung würde es wegen Ihrer guten Rente mit Sicherheit teurer.“ Kurt K. schaute verunsichert zu seinem im Zuschauersaal sitzenden Enkel. „Vielleicht beraten Sie sich einen Augenblick mit ihm“, regte der Vorsitzende an. „Ihr Enkel hat mit Sicherheit genau verstanden, was ich Ihnen empfohlen habe.“ Die Herren verließen kurz den Saal, dann verkündete Kurt K.: „Wir machen das.“ Und er reichte auch gleich seinen Führerschein zur Akte. „Den können Sie sich in zwei Monaten bei der Staatsanwaltschaft wieder abholen“, so Richter Eckardt. (*Namen geändert.) Hoga

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