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Landeshauptstadt: Entschädigung für Keime

Stadt drohen Forderungen. CDU: EWP soll zahlen

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Wegen des verkeimten Trinkwassers im Juli drohen der Stadt Schadensersatzforderungen: Den betroffenen Potsdamern könnte Schadensersatz gegen die Landeshauptstadt zustehen, teilte die Verwaltung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Andere mit. Die Ansprüche müssten beziffert und begründet geltend gemacht werden und würden dann im Einzelfall geprüft. Auskunft über eine Entschädigung durch den kommunalen Energie- und Wasserversorger EWP verweigerte die Verwaltung mit Hinweis auf die Kommunalverfassung. Auskunftsanspruch in dieser Frage bestehe nicht gegenüber Fraktionen und könne nur durch Beschluss im Hauptausschuss oder Stadtparlament erwirkt werden.

Eine „angemessene Entschädigung“ der Betroffenen durch die EWP fordert indes die CDU/ANW-Fraktion mit einem Antrag im Stadtparlament. Durch das notwendige Abkochen seien den Kunden höhere Energiekosten entstanden, heißt es zur Begründung. Auch durch das mehrfache Durchspülen des Wassers und den Austausch von Filtern in elektrischen Geräten oder Wasserhähnen habe Kosten verursacht. Die Entschädigung könne mit der Jahresschlussrechnung erfolgen.

Wie berichtet hatte das Wasser in weiten Teilen Babelsbergs im Juli über mehrere Tage hinweg eine erhöhte Belastung mit gesundheitsschädlichen Keimen aufgewiesen. Grund waren laut EWP die Kadaver von drei Mäusen und einem Maulwurf, die in den Hochbehälter Brauhausberg gelangt waren. pst

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