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Landeshauptstadt: Entschuldigungs-Präambel

Von der Stadt angebotener Anstellungsvertrag Volker Härtigs liegt PNN vor

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Von der Stadt angebotener Anstellungsvertrag Volker Härtigs liegt PNN vor Von Detlef Gottschling Die Stadt Potsdam ist zwei wesentlichen Forderungen des ehemaligen Geschäftsführers vom Entwicklungsträger Bornstedter Feld (ETBF), Volker Härtig, gefolgt: Eine Sonderprüfung durch die kommunale Rechnungsprüfungsbehörde sowie die Neubesetzungen im Aufsichtsrat des Entwicklungsträgers. Dies hatte Härtig in seinem Außerordentlichen Bericht der Geschäftsführung zu den Perspektiven der Gesellschaft und der Treuhänderbeauftragung neben anderen Forderungen vom 17. Oktober 2003 formuliert. Wie Volker Härtig gestern den PNN sagte, sehe er sich damit bestätigt. Oberbürgermeister Jann Jakobs hatte beides am 13. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt (PNN berichteten): Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt nun die Vorgänge im Zusammenhang mit dem ETBF unter die Lupe. Neuer Aufsichtsratsvorsitzender soll Stadtkämmerer Burkhard Exner, der die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz ablöst, werden. Aufsichtsrat ist immer noch der ehemalige Geschäftsführer des Sanierungsträgers Potsdam, Bernd Cronjaeger, der bereits am 11. Dezember 2002 aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Die im Bericht erhobenen Vorwürfe gegenüber der Stadt seien zwar bekanntermaßen keine Neuigkeiten, so Härtig, doch werde sich nun endlich damit befasst. Dem Ex-Geschäftsführer, dem wegen des Berichts Unloyalität vorgeworfen wird, und der deshalb aus dem Amt verabschiedet wurde, war vorher von der Stadt ein neuer Anstellungsvertrag angeboten worden, den er ablehnte und der PNN im Wortlaut vorliegt. Der Schriftsatz beginnt mit einer Präambel, in dem Härtig eine Missbilligung ausgesprochen wird. Außerdem ist seine Entschuldigung vorformuliert. Der Vertrag hätte erneut abgeschlossen werden können, war aber von vorn herein befristet bis zum 31. Dezember 2004. Eine weitere Verlängerung ist ausdrücklich ausgeschlossen worden. Dies sollte von Härtig zusätzlich in einem weiteren Punkt per Verzichtserklärung beurkundet werden. Was den Aufgabenbereich angeht, so sollte der Entwicklungsträger von Härtig nur noch ausschließlich gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer vertreten werden. Stark eingeschränkt werden sollten die Alleingeschäftsführerbefugnisse, sofern dieser Fall eintreten sollte, in insgesamt 19 Punkten. Dazu zählen auch Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungsgeschäfte. „Ich hätte nichts mehr allein entscheiden dürfen“, so Härtig. Auch sollten Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen jeglicher Art, die im Einzelfall den Betrag von 3000 Euro übersteigen, nicht mehr allein von ihm getätigt werden können. Gleiches sollte für allgemeine Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 3000 Euro übersteigen, gelten. Pacht- und Mietverträge, die eine längere Laufzeit als ein Jahr haben, hätte er nicht abschließen dürfen. Und die Einstellung, Beförderung und Entlassung von Angestellten sollten ebenfalls nicht mehr in Härtigs Alleinverantwortung liegen. Verstöße dagegen, so sollte geregelt werden, hätten zur sofortigen Abberufung Härtigs berechtigt. Zur Vertragsdauer war noch eine weitere Einschränkung eingebaut, die regelte, dass Härtig ab dem 1. Juni 2004 vom Dienst freigestellt werden sollte unter Fortzahlung seiner vollen Bezüge bis zum 31. Dezember 2004. Allein acht Punkte sollten das Wettbewerbsverbot regeln: Für insgesamt zwei Jahre nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit sollte sich Härtig verpflichten, für kein Unternehmen, das mit dem Entwicklungsträger in Konkurrenz steht oder an dem die Stadt Potsdam beteiligt ist, tätig zu sein. Für diese zwei Jahre sollte nochmals eine Zahlung vereinbart werden: Eine Entschädigung in Höhe der Hälfte der vom Geschäftsführer zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen. Wie Härtig den PNN sagte, habe es lange keine Vertragsverhandlungen gegeben, obwohl er seit Mai 2003 darauf hingewiesen habe, dass am 31. Dezember dieses Jahres dazu eine Frist abläuft. „Die Entwicklung im Bornstedter Feld ist ja noch nicht zu Ende“, so Ex-Geschäftsführer Härtig. Ob er sich auf die angekündigte Neu-Ausschreibung hin bewerben wird, ließ er gestern offen.

Detlef Gottschling

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