zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: „Er fuhr regelmäßig nach Hause!“

Lebensgefährtin bestätigt Angaben des angeklagten Juristen

Stand:

Lebensgefährtin bestätigt Angaben des angeklagten Juristen Von Gabriele Hohenstein Die mit Spannung erwartete Vernehmung der Lebensgefährtin des wegen Betruges angeklagten Oberstaatsanwalts Rüdiger H. (54) fand gestern auf Antrag der Verteidigung zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es sei möglich, dass intime, die Privatsphäre seines Mandanten berührende Details zur Sprache kämen, begründete Rechtsanwalt Veikko Bartel am zweiten Verhandlungstag des „Trennungsgeld-Prozesses“. Zudem könne die Reputation der als Richterin beim Amtsgericht München tätigen Zeugin Schaden nehmen. Als Presse und Zuhörer nach einer guten Stunde wieder zugelassen wurden, erfuhren sie aus dem Mund der 45-jährigen Dauerfreundin lediglich, dass Rüdiger H. zwischen Dezember 2000 und Juli 2002 regelmäßig im zweiwöchigen Rhythmus zu seiner Noch-Ehefrau nach Mühlheim an der Ruhr gefahren sei. Barabhebungen mit der EC-Karte des Angeklagten an Berliner Geldautomaten, die zu Zeiten erfolgten, an denen der Jurist nach eigenen Angaben in Nordrhein-Westfalen weilte, quittierte sie mit einem Schulterzucken und der immer wiederkehrenden Äußerung: „Keine Ahnung. Weiß ich nicht.“ Allerdings – so ihre Vermutung – könne der in der Hauptstadt lebende Sohn von Rüdiger H. als Geldabheber in Frage kommen. Die Anklage wirft dem ehemals bei der Staatsanwaltschaft Potsdam, später in Neuruppin Tätigen vor, zwischen Dezember 2000 bis zum 5. August 2002 in 27 Fällen zu Unrecht Trennungsgeld und Reisebeihilfe kassiert zu haben. Der Staatskasse soll dadurch ein Schaden von rund 2100 Euro entstanden sein. Obwohl in Scheidung lebend und längst mit seiner neuen Partnerin liiert, soll Rüdiger H. wahrheitswidrig behauptet haben, nach wie vor in häuslicher Gemeinschaft mit seiner Ehefrau und den beiden Söhnen in dem gemeinsamen Haus zu wohnen, was Voraussetzung zur Zahlung der Bezüge war. Rüdiger H. bestritt am ersten Prozesstag die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Obwohl er im Juni 2001 einen Scheidungsantrag stellte, in welchem sein Anwalt formulierte, sein Mandant lebe seit Dezember 2000 dauernd von seiner Ehefrau getrennt, versicherte dieser, bis Mitte 2002 noch Tisch und Bett mit der Angetrauten geteilt zu haben. Staatsanwältin Kornelia S. (40) - bereits am ersten Tag als Zeugin gehört – bekräftigte gestern nochmals, den Angeklagten an einem Freitag, an dem er angeblich in Mühlheim weilte, bei einem Musikfest in Kreuzberg gesehen zu haben. Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt.

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })