zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Er wollte Freispruch ...

... und bekam ihn auch / Täterschaft beim Wurf einer Flasche auf eine BMW-Frontscheibe nicht erwiesen

Stand:

Schon einmal verhandelte das Jugendgericht gegen Kai K.* (19) wegen Sachbeschädigung. Während der Verhandlung wurde ihm angeboten, das Verfahren einzustellen. Doch das funktioniert nur, wenn auch der Angeklagte zustimmt. Kai K. stellte sich quer. Er wollte ein Urteil, und das sollte auf Freispruch lauten. „Ich bin unschuldig“, betonte der gelernte Restaurantfachmann.

Jetzt gab es die Neuauflage des Prozesses um einen Flaschenwurf, der am 31. Juli vorigen Jahres die Frontscheibe eines BMW in der Kurfürstenstraße zerstörte. Obwohl Spezialisten des Landeskriminalamtes einen deutlichen Daumenabdruck von K. auf der „Tatwaffe“ sicherten, verließ er den Gerichtssaal als unbescholtener Bürger. „Der Angeklagte hat ja nicht bestritten, die Bierflasche in der Hand gehabt zu haben. Er sagt nur, er hat sie nicht geworfen. Das Gegenteil können wir ihm nicht beweisen“, begründete Jugendrichterin Doris Grützmann den Freispruch.

„Wir standen zu viert vor dem ,Gutenberg 100’ und haben schon mal ein bisschen vorgetrunken“, erzählte Kai K. zu Verhandlungsbeginn. Dabei sei eine Flasche gekreist. „Als sie leer war, hat Tommy sie nach hinten geschmissen und dabei das Auto getroffen.“ Dennoch habe man sich nichts Böses gedacht, sei anschließend in die Gaststätte gegangen. „Kaum waren wir drin, kam auch schon die Polizei“, berichtete der Angeklagte.

Sabrina S.* (22) wollte ebenfalls ins „Gutenberg 100.“ „Es war Donnerstag. Da ist dort immer Karaoke“, erzählte die Potsdamerin. „Vor der Tür stand eine Gruppe junger Leute. Auf einmal flog eine Flasche und traf das Auto. Wer sie geworfen hat, konnte ich nicht sehen. Ich bin dann rein zum DJ und habe das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs ausrufen lassen.“ Als Nächster wurde Tommy T.* (22) in den Zeugenstand gerufen. „Der Angeklagte behauptet, Sie hätten die Flasche geworfen“, eröffnete ihm die Vorsitzende und betonte: „Sie können die Aussage verweigern, wenn sie sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage einer Straftat bezichtigen müssten.“ Tommy T. – von Beruf Koch – wollte aussagen. Allerdings wusste er nicht mehr viel von dem Abend. „Ich war ganz schön betrunken“, begründete er seine Gedächtnislücken. Auch die zwei übrigen Mitglieder der Gruppe um Kai K. konnten nicht zur Erhellung des Geschehens beitragen. „Ich habe bloß einen Knall gehört“, erinnerte sich Claudius C.* (20). „Es hat plötzlich gekracht. Ich drehte mich um und sah, dass die Scheibe eines BMW gesplittert war“, ergänzte Manuel M.* (23). „Wer die Flasche wirklich geworfen hat, ließ sich nicht mehr feststellen. Im Zweifel ergeht die Entscheidung zugunsten des Angeklagten“, so die Jugendrichterin. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })