Aus dem GERICHTSSAAL: Erdgas für über tausend Euro gestohlen
Die Angeklagte handelte aus Not / Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt
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Eigentlich sollte der Ehemann von Regine R. (44, Name geändert) mit auf der Anklagebank sitzen. Doch die Angestellte kann dem Gericht plausibel erklären, ihr Gatte habe bis vor wenigen Tagen noch nichts von dem Damoklesschwert gewusst, das über ihnen schwebt. Den Verhandlungstermin habe sie ihm aus Scham und Angst verschwiegen. Als sie dann doch Farbe bekannte, machten berufliche Verpflichtungen sein Erscheinen zur Verhandlung unmöglich. Amtsrichterin Monika Holk trennt das Verfahren gegen den Mann ab. Er bekommt seinen eigenen Prozess.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt das Ehepaar, in den Jahren 2005 und 2006 den wegen nicht bezahlter Rechnungen verplombten Gaszähler wieder in Gang gesetzt und Erdgas für über tausend Euro gestohlen zu haben. „Mein Mann ist unschuldig. Ich war das ganz alleine“, gesteht die dreifache Mutter. Der Zähler sei vom Energieversorger lediglich mit einem Vorhängeschloss außer Betrieb gesetzt worden. Dessen Bügel habe sie mit einer großen Zange geknackt.
Begonnen habe die Misere bereits 2004. Erwartete Zahlungen seien ausgeblieben, sie selbst längere Zeit erkrankt. Als die Mahnungen des Gaswerks kamen, habe sie um Ratenzahlung gebeten. Doch die sei ihr nicht gewährt worden, so Regine R. „Der Vermieter wollte mir auch nicht helfen. Aber ich musste doch das Haus warm kriegen.“ Ihr Mann habe zwar gewusst, dass es Probleme mit dem Bezahlen der Rechnungen gab. Er habe auch gemerkt, dass nicht mehr geheizt werden konnte. Als Fernfahrer wolle er Zuhause jedoch seine Ruhe haben. „Als es wieder warm in den Räumen wurde, habe ich ihm gesagt, dass ich mich mit dem Gaswerk geeinigt habe“, erzählt die Angeklagte. „Ich bin wirklich nicht stolz auf das, was ich getan habe, schickt sie leise hinterher. „Mir war ja klar, dass das nicht lange gutgehen kann.“ Inzwischen ist die Familie aus dem Häuschen im Grünen ausgezogen, lebt nun anderswo sparsamer. Mit dem Energieversorger gibt es einen Plan, wie die Rückstände beglichen werden. „Ich zahle jeden Monat 50 Euro. Mehr kann ich momentan nicht leisten“, berichtet Regine R. Genau wisse sie allerdings nicht, wie hoch die Schuldensumme noch ist.
Ihr jetzt noch eine Geldstrafe aufzuerlegen, würde die Familie erneut in finanzielle Probleme stürzen, befindet die Vorsitzende und setzt die Sanktion von 2700 Euro zu zweijähriger Bewährung aus. Geht Regine R. weiterhin gesetzestreu durchs Leben, braucht sie die Strafe also nicht zu bezahlen. „Das Urteil kann allerdings schon beim kleinsten Ladendiebstahl oder bei einer Trunkenheitsfahrt widerrufen werden“, gibt ihr die Richterin mit auf den Weg. Hoga
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