Aus dem GERICHTSSAAL: Erfolgreich Berufung eingelegt
Statt drei Monate Haft nur 350 Euro Geldbuße
Stand:
Daniel D. (31, Name geändert) wurde am 7. März vom Amtsgericht wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er soll am 14. September 2005 zwei Polizisten gegen ihren Willen fotografiert, einem Beamten gar ins Gesicht gespuckt haben. Daniel D. – vorbestraft wegen zahlreicher Verkehrsdelikte, aber auch wegen Hehlerei, Diebstahls und Beleidigung – ging gegen das Urteil in Berufung. Und er hatte Erfolg. Die zweite Instanz befand, der Potsdamer habe wegen des Spuckens lediglich eine Geldbuße von 350 Euro an den Naturschutzbund zu zahlen.
Zur Vorgeschichte: Das Ordnungsamt hatte das Grundstück der Eltern von Daniel D. in der Amts-/Ecke Amundsenstraße versiegeln lassen. Der Polizeibeamte Frank K. (43) bemerkte nach Feierabend auf dem Gelände ein offen stehendes Tor einer Lagerhalle. Da der Verdacht einer Straftat nahe lag, rief er eine Funkstreifenwagenbesatzung zu Hilfe. Weil die Polizisten die Siegel an der Grundstückseinfahrt nicht entfernen wollten, verschafften sie sich über einen Bauzaun, den sie auseinander schraubten, Zugang zu dem Terrain. Das wurmte Daniel D. Er zückte seinen Fotoapparat und lichtete das Vorgehen der Staatsdiener ab.
„Wir haben Herrn D. mehrfach aufgefordert, das zu unterlassen“, berichtete Frank K. in der Berufungsverhandlung. „Schließlich gibt es das Recht am eigenen Bild.“ Irgendwann sei es zum Handgemenge mit dem Angeklagten gekommen. In dessen Ergebnis sei er „mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und fixiert“ worden, so der Polizeizeuge. „Dabei spuckte er mir ins Gesicht. Das war eklig.“ „Herr D. sagte, er wolle dokumentieren, was die Polizei bei ihm kaputt macht“, erinnerte sich Franziska B. (23) im Zeugenstand. „Hat er Sie dadurch bei der Arbeit gestört?“, fragte der Kammervorsitzende. Dies verneinte die Polizistin. Und sie gab zu, Daniel D. habe ihre männlichen Kollegen nur von hinten auf den Film gebannt.
„Ich sollte den Fotoapparat herausgeben. Als ich mich dagegen wehrte, wurde ich zu Boden geworfen. Meine Hände wurden auf dem Rücken gefesselt und der Film aus der Kamera gezogen“, erzählte Daniel D. auf der Anklagebank. „Der Polizeibeamte Frank K. hat meinen Kopf mehrfach auf den Boden gedrückt. Ich wurde dadurch an der Schläfe verletzt. Da habe ich gespuckt.“
„Strafbar macht sich nur derjenige, der sich gegen eine rechtmäßige Diensthandlung zur Wehr setzt“, betonte der Richter der zweiten Instanz. „Der Angeklagte hatte ein berechtigtes Interesse daran zu dokumentieren, was auf dem Grundstück passiert. Dabei hat er die polizeilichen Maßnahmen nicht gestört.“ Es sei daher nicht nachvollziehbar, auf welcher Rechtsgrundlage Daniel D. Film oder Fotoapparat herausgeben sollte. Hoga
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