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Aus dem GERICHTSSAAL: Ergaunertes Geld verjubelt

Angeklagte bestreitet mehrere Betrügereien

Stand:

„Ich habe den Überweisungsträger in der Bankfiliale der Markthalle gefunden. Dann habe ich überlegt, was man damit machen könnte“, erzählt Leonie L.* (20). Ihre Freundin Marnie M.* habe bei einem Besuch spontan gesagt: Den füllen wir aus. Als Empfänger der 500 Euro setzte das Duo Marnie M. ein, fälschte die Unterschrift der echten Konto-Inhaberin. Nachdem das Geld eingegangen war, wurde es brüderlich geteilt und anschließend verjubelt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, die jungen Damen hätten den Coup zwischen dem 30. Juni und dem 3. Juli vorigen Jahres insgesamt fünfmal durchgezogen. In drei Fällen wurde das Geld von der Bank zurückgebucht, so dass den rechtmäßigen Besitzern kein Schaden entstand. Eine Transaktion scheiterte mangels Kontodeckung. Leonie L. beteuert vor Gericht: „Ich war nur beim ersten Mal beteiligt. Die anderen Sachen hat Marnie alleine gemacht.“

Marnie M. (20) – als Zeugin geladen und bereits wegen gemeinschaftlichen Betruges in fünf Fällen zu einer Geldstrafe von zwei Monatseinkommen verurteilt – versichert, Leonie L. sei in dem selben Maße beteiligt wie sie. „Wir haben die Überweisungsträger gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben. Dann sind wir zur Bank gegangen und haben sie dort in den Kasten geworfen“, so die Altenpflegerin.

„Das stimmt nicht“, entgegnet die Angeklagte. Nachdem wir das Geld geteilt hatten, habe ich mich mit Marnie gestritten. Seitdem haben wir keinen Kontakt mehr.“ Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kernbach beantragt, das Gutachten eines Schriftsachverständigen einzuholen. Es soll belegen, dass seine Mandantin wirklich nur einen Überweisungsträger missbrauchte. Der Richter weist den Antrag zurück. Er gibt zu bedenken, ein Gutachten sei teurer als die Strafe, die Leonie L. im Falle einer Verurteilung zu erwarten hätte. Da eine Mittäterschaft angeklagt wurde, sei es unerheblich, wer die Formulare ausgefüllt und unterschrieben habe. „In einem solchen Fall reicht auch das Beschaffen von Informationen wie Kontonummer und der Name des Kontoinhabers aus“, stellt er klar.

Leonie L. nennt nun eine Reihe von Freunden, auch ihren Vater und die Schwester. Sie sollen belegen, dass sie Marnie M. seit dem Streit meide wie der Teufel das Weihwasser. Die will der Richter alle hören, setzt die Verhandlung bis zum 13. Juli aus. Gleichzeitig warnt er die Angeklagte: „Ich werde sämtliche Zeugen vereidigen lassen. Stellt sich heraus, dass sie einen Meineid geleistet haben, zieht das neue Verfahren nach sich. Ich hoffe auch, dass Ihnen die Konsequenzen einer Anstiftung zur Falschaussage bewusst sind.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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