ATLAS: Erlebbarkeit
Es kann kein Menschenrecht auf ein eigenes, abgesperrtes Ufergrundstück geben. Weil es ungleich mehr Menschen als Ufergrundstücke gibt und Ausgrenzung nicht auf Recht basieren kann.
Stand:
Es kann kein Menschenrecht auf ein eigenes, abgesperrtes Ufergrundstück geben. Weil es ungleich mehr Menschen als Ufergrundstücke gibt und Ausgrenzung nicht auf Recht basieren kann. Daraus folgt, dass es ein Recht auf freie Zugänglichkeit der Ufer für Jedermann geben muss. Dass es ein Dutzend Grundbesitzern am Griebnitzsee bislang gelang, Richter von der Richtigkeit ihres Vorgehens zu überzeugen, heißt nicht, dass sie im Grundsatz richtig handeln. Das heißt nur, dass sie sehr gute Anwälte haben und dass ihr Gegenspieler, die Stadt Potsdam, fehlerhaft agierte. Grundsätzlich jedoch bleibt es ein notwendiges und legitimes Ziel, die Ufergrundstücke in Potsdam und im Land frei zugänglich zu halten. Gerade in einer Stadt wie Potsdam, in der zehntausende Bürger in Plattenbauwohnungen leben, ist die Bewegungsfreiheit der Menschen im Stadt- und Naturraum sozial unerlässlich. Keinen verlässlichen Partner finden die Brandenburger bislang in der brandenburgischen Landespolitik. Die Landesverfassung fordert lediglich freien Zugang zu den Seen – als wenn es darum ginge, eine Stelle zum Wasserschöpfen frei zu halten. Es geht aber darum, die Erlebbarkeit der Natur zu garantieren. Eine Klarstellung ist, wie die jüngsten Ereignisse an Griebnitzsee und Groß Glienicker See zeigen, dringend erforderlich.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: