Landeshauptstadt: Ermyas-Prozess: Kritik an Landgericht
Das Landgericht Potsdam hat mit seiner Entscheidung Kritik ausgelöst, zum bevorstehenden Prozess wegen des Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. nur bis zu 15 Journalisten an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
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Das Landgericht Potsdam hat mit seiner Entscheidung Kritik ausgelöst, zum bevorstehenden Prozess wegen des Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. nur bis zu 15 Journalisten an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen. Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse an der Berichterstattung über den Fall, sagte gestern Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), den PNN. „Der Fall hat international Aufmerksamkeit erregt: Da darf es jetzt keine Beschränkungen für Journalisten geben“, so Zörner.
Auf PNN-Nachfrage verteidigte Frank Tiemann, Sprecher des Landgerichts, die Entscheidung, nicht einen wesentlichen größeren Saal im rund 50 Meter entfernten Amtsgericht zu verwenden. „Wenn das Gericht den Saal wechselt, nur um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen, kann das am Ende gefällte Urteil angreifbarer werden“, so Tiemann. Ein „Schauprozess“ solle vermieden werden. Nach der Strafprozessordnung müssten deswegen auch Fälle mit besonderem öffentlichen Interesse „ganz normal“ verhandelt werden. Das Prinzip der Öffentlichkeit sei schon allein dadurch gewahrt, dass auch einzelne Journalisten in das Gericht eingelassen würden.
Der Prozess um den Angriff auf Ermyas M. am Ostersonntag diesen Jahres beginnt am 3. Januar 2007. HK
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