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Landeshauptstadt: Erneute Wende im Fall Magnus

Amtsgericht weist Anklage der Staatsanwaltschaft ab / Beschwerde wird beim Landgericht behandelt

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Das juristische Ringen nach dem Tod des Kleinkinds Magnus B. in einer Babelsberger Kita ist um eine Wendung reicher: Die von der Potsdamer Staatsanwaltschaft eingereichte Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die ehemalige Leiterin der Kita „Sonnenland“ ist vom Amtsgericht zurückgewiesen, ein Verfahren abgelehnt worden. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss hervor, der den PNN vorliegt. „Wir arbeiten gerade an einer Beschwerde gegen die Entscheidung“, sagte Andreas Wattenberg als Anwalt der Eltern von Magnus den PNN auf Anfrage.

Magnus war am 26. Juni 2006 leblos in einem Iglu aus Weidenästen aufgefunden worden, weil er sich bei einem bis heute nicht völlig geklärten Unfall strangulierte. Tage später starb er. Der Fall Magnus gilt als besonders sensibel: Nicht nur weil das Kind bei seinem Tod erst 18 Monate alt war, sondern weil auch zunächst den Eltern indirekt eine Verantwortung am Tod ihres Sohnes zugeschoben wurde. Denn die Diakonie als Trägerin der Kita hatte behauptet, dem Kind sei die Luft wegen seiner Bernsteinkette abgeschnürt worden, seine Eltern hätten auf das Tragen der Kette bestanden. In der Folge hatten aber Gutachten nachgewiesen, dass die Kette nicht Schuld war, vielmehr wohl die Konstruktion des Iglus, in dem sich Magnus so unglücklich verfangen habe, dass er keine Luft mehr bekam. An Hand dieses Befundes hatten die Eltern mit Hilfe verschiedener Gutachten versucht, den Tod ihres Kindes als Fahrlässigkeit der Kita-Leiterin und der damals zuständigen Erzieherin darzustellen – eine Sicht, der sich die Potsdamer Staatsanwaltschaft im Mai diesen Jahres mit ihrer Anklage gegen die damalige Kita-Leiterin anschloss. (PNN berichteten)

Der Fahrlässigkeits-These folgt das Amtsgericht nicht: Es verneint, dass die angeschuldigte Kita-Chefin die Gefahren des Iglus hätte erkennen müssen. Selbst der Fachmann einer Unfallkasse habe kurz nach dem Unfall keine „Fangstellen“ feststellen können. Es sei zu beachten, dass die Kita-Leiterin das verwendete Weideniglu nicht selbst habe errichten lassen, sondern es bei ihrem Amtsantritt in der Kita schon vorgefunden habe – und ferner andere Unfälle von Kindern bis zum Tod von Magnus nicht bekannt seien. Zudem werde solch ein Iglu auch in anderen Kindereinrichtungen verwendet, so das Amtsgericht: „Gerade weil es sich bei einem Weideniglu im Wesentlichen nur um zusammengesteckte Zweige handelt, war diese tragische Folge nach den Erfahrungen des täglichen Lebens nicht absehbar.“

Nicht nur die Eltern widersprechen der Sicht des Amtsgericht. Ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft bestätigte, dass seine Behörde einen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen werde. Dann muss das Potsdamer Landgericht als letzte Instanz entscheiden. Lehnt es die Anklage ebenso ab, wird das Fahrlässigkeits-Verfahren gegen die ehemalige Kita-Chefin eingestellt. Gegen ihre damalige Mitarbeiterin läuft das Verfahren weiterhin bei der Staatsanwaltschaft – die es ihrerseits bereits einmal eingestellt hatte, es aber nach Beschwerde der Eltern beim Generalstaatsanwalt wieder aufnahm.

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