Landeshauptstadt: Erpresster Betrüger?
Von Gabriele Hohenstein Nein, er möchte zu den ihm angelasteten Taten nichts sagen, meint Konstantin G. (26, Name geändert) störrisch.
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Von Gabriele Hohenstein Nein, er möchte zu den ihm angelasteten Taten nichts sagen, meint Konstantin G. (26, Name geändert) störrisch. Amtsrichterin Waltraud Heep erklärt dem wegen Betruges Angeklagten, dies sei sein gutes Recht, dennoch könne ihn sein Schweigen teuer zu stehen kommen. „Zum neuen Verhandlungstermin werde ich alle möglichen Zeugen aus dem gesamten Bundesgebiet herankarren lassen. Und wenn Sie dann verurteilt werden, haben Sie auch noch deren Kosten zu tragen.“ Der Student geht offensichtlich in sich. „Na gut, ich gestehe. Aber Einzelheiten nenne ich nicht“, mault er. Konstantin G. soll am 11. sowie 12. November 2002 über das Internet-Auktionshaus eBay zwei Computer zum Gesamtpreis von 755,90 Euro angeboten haben, die allerdings nur in seiner Phantasie existierten. Ein Käufer interessierte sich für beide, überwies den Preis verabredungsgemäß auf das Konto des Angeklagten. Auf die Ware wartete er allerdings vergebens. Konstantin G. soll um die selbe Zeit mit derselben Masche noch andere potenzielle Käufer über das Internet abgezockt haben. Dafür wird er sich demnächst vor Justitia verantworten müssen. „Sie wollen zwar keine Details preisgeben. Aber eines müssen Sie uns doch verraten“, bohrt der Staatsanwalt. „Sie standen während der Taten wegen Betruges und Unterschlagung unter Bewährung. Wieso sind Sie während dieser Zeit erneut straffällig geworden?“ Konstantin G. fühlt sich bei diesem Verhör sichtlich unwohl, murmelt etwas von „gewissen Kreisen“, in die er dummerweise rutschte und in deren Schuld er damals stand. „Wenn man nicht machte, was die sagten, kriegte man ein paar auf die Fresse.“ Aus Angst vor „diesen Leuten“ sei er sogar zu seiner Großmutter geflüchtet. „Aber da haben die mich auch gefunden.“ Die Vorsitzende bringt es auf den Punkt. „Sie wurden also aus irgendwelchen Gründen erpresst?“ Der Studiosus nickt. „Ich musste Geld besorgen.“ Deshalb habe er die Internet-Betrügereien inszeniert. Konstantin G. habe von Anfang an vorgehabt, die Ware nicht zu liefern. Dies sei lupenreiner Betrug in zwei Fällen, der nur mit einer Haftstrafe von sechs Monaten geahndet werden könne, betont der Staatsanwalt. Das Gericht setzt die Strafe nochmals zur Bewährung aus. „Begehen Sie in den nächsten drei Jahren nur den kleinsten Betrug, wandern Sie unweigerlich ins Gefängnis“, gibt die Vorsitzende dem sichtlich Geschockten mit auf den Weg.
Gabriele Hohenstein
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