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Potsdam: Ersatzpass für mittellosen Rentner
Ohne Personalausweis keine Rente: Ein mittelloser Rentner aus Potsdam stand ohne Geld da, weil er sich einen neuen Ausweis nicht leisten konnte. Nun gibt es einen vorläufigen Ausweis, doch damit sind nicht alle Probleme gelöst.
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Potsdam - Immerhin: Die Rente für einen 74-jährigen Rentner ohne gültige Papiere ist zunächst gesichert. Wie aus einem Schreiben der Stadtverwaltung hervorgeht, das den PNN vorliegt, erhielt der Mann vor Kurzem einen vorübergehenden Personalausweis, ohne die dafür erhobene Gebühr von zehn Euro sofort zahlen zu müssen. Stattdessen erging ein Gebührenbescheid. Wie berichtet hätte der Mann seine Rente nicht ohne Ausweis abholen können, da er kein eigenes Konto besitzt.
Keine 28,80 Euro für einen neuen Personalausweis
Der Fall hatte im Juli vor allem im Internet für Unverständnis gesorgt. Demnach hat der 74-jährige diabeteskranke Mann nur eine geringe Rente und erhält noch rund 200 Euro als Hilfe zum Lebensunterhalt dazu. Da er kein eigenes Girokonto besitzt, bekommt er einen Rentenscheck, den er aber nur mit einem gültigen Ausweis bei einer Bank einlösen kann. Nun muss er möglicherweise ohne die monatliche Rente auskommen – weil ihm die Stadt die Gebühren für seinen Personalausweis von 28,80 Euro nicht erlässt oder reduziert.
Nach Ansicht seines Anwaltes Jens Frick ist die Sache mit dem Erteilen eines vorläufigen Ausweises nicht erledigt. So gelte dieser nur für drei Monate. Die zehn Euro habe sein Mandant nicht bezahlt. Gegen den Gebührenbescheid werde Einspruch erhoben, da die Kosten nur anfielen, weil die Stadt den endgültige Personalausweis nicht ausstellen wolle, solange sein Mandant die Gebühren nicht bezahle, sagte Frick den PNN. Auch sei es beachtlich, dass die Stadt sich weiterhin weigere, überhaupt einen Antrag für einen endgültigen Ausweis anzunehmen.
Rentner muss nun auf richterliche Entscheidung warten
Laut Frick hat die Erteilung eines vorläufigen Ausweises durch die Stadt auch zur Folge, dass mittlerweile die von ihm beantragte Einstweilige Anordnung und das Eilrechtsschutz-Verfahren abgewiesen wurden. Damit werde sein Mandant nun bis zum Hauptverfahren auf eine richterliche Entscheidung warten müssen.
Die Stadt hatte in dem Fall erklärt, dass Kosten für den Personalausweis bei Leistungsempfängern im Rahmen der Sozialleistungen gezahlt würden. Zudem habe der Rentner in seinem Antrag nicht vorgetragen, dass er zusätzliche finanzielle Belastungen habe, die eine Bezahlung unmöglich machten.
Stefan Engelbrecht
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