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Landeshauptstadt: Erstklässler für 2004 müssen im Januar angemeldet werden

Die Schulpflicht ab 1. August 2004 beginnt für Kinder, die zwischen dem 1.

Stand:

Die Schulpflicht ab 1. August 2004 beginnt für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 1997 und dem 30. Juni 1998 geboren wurden. In Potsdam können die Eltern ihre Kinder vom 17. bis zum 23. Januar 2004 in der für den Wohnsitz des Kindes örtlich zuständigen Grundschule oder Gesamtschule mit Primärstufe anmelden. Dazu ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Soll das Kind in eine andere Schule eingeschult werden, muss dies durch das Staatliche Schulamt genehmigt werden. Mit der noch nicht verabschiedeten Schulbezirkssatzung für das kommende Schuljahr sollen die Eltern bei freier Aufnahmekapazität die Schule für die Einschulung frei wählen dürfen. Wird das Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet, so ist die zuständige Grundschule bis zum 28. Februar zu informieren. Um die Schulfähigkeit festzustellen, nehmen die Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt teil. Auch Kinder, die nach dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2003 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Weitere Informationen zur Einschulung erteilt in der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer (0331) 2891871. PNN

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