Aus dem GERICHTSSAAL: Ertappte Kupferdiebe
Beute sollte mindestens 300 Euro einbringen – die Strafe viel doppelt so hoch aus
Stand:
Mindestens 300 Euro Gewinn sollten beim Verkauf der Diebesbeute herausspringen. Die Strafe für einen der auf frischer Tat ertappten Langfinger fiel jetzt doppelt so hoch aus. Robert R. (28, Name geändert) – geständig und voller Reue – akzeptierte das Urteil noch im Gerichtssaal. Der Arbeitslose war angeklagt, am 23. November 2007 gemeinsam mit seiner Freundin und einem Kumpel in das Gelände des Bundesvermögensamtes eingedrungen zu sein, dort massenweise Kupferbleche abmontiert zu haben. Passanten kam das Treiben des Trios verdächtig vor. Sie alarmierten die Polizei, die wenig später am Ort des Geschehens eintraf. „Es waren ungefähr 50 Kilogramm. Gewogen haben wir die Bleche nicht, nur sichergestellt. Sie liegen noch bei uns“, erzählte ein zur Verhandlung geladener Beamter. „Wir mussten extra ein größeres Fahrzeug anfordern, um den Stapel abtransportieren zu können.“ 300 Euro Reinerlös seien schon realistisch, schätzte der Polizeizeuge ein.
„Mein Kumpel macht so etwas öfter“, berichtete Robert R. „Ich hatte ungefähr 400 Euro Schulden bei ihm, aber kein Geld, sie zurückzuzahlen.“ Der Mann habe ihm vorgeschlagen, sich an seinem nächsten Coup zu beteiligen. „Hätte es geklappt, dann hätte er mir die Schulden erlassen“, so der Angeklagte.
Stattdessen ist der Berg seiner Verbindlichkeiten weiter gewachsen. „Sie können die Geldstrafe auch abarbeiten“, riet Amtsrichterin Reinhild Ahle dem Hartz IV-Empfänger. Dann fragte sie: „Wie sieht Ihr Leben jetzt aus? Nehmen Sie eigentlich noch Drogen?“ Der junge Mann mit dem markanten Ohrschmuck schüttelte den Kopf. Er beteuerte, auch den Kontakt zu seinem Kumpel abgebrochen zu haben. „In der Akte steht, Sie seien ohne festen Wohnsitz“, hakte die Vorsitzende nach. „Das stimmt nicht ganz. Ich bin inzwischen wieder bei meinen Eltern gemeldet“, korrigierte Robert R. Außerdem sei er seit fünf Monaten Vater. Zwar lebe er mit der Kindesmutter nicht zusammen, pflege jedoch Kontakt zu ihr und der kleinen Tochter. Und er bessere sein Arbeitslosengeld durch einen 1,30 Euro-Job auf.
„Dennoch ist das jetzt Ihr dritter Eintrag im Bundeszentralregister“, gab Richterin Ahle zu bedenken. „Sie fielen bislang wegen Trunkenheit im Verkehr und eben auch schon wegen Diebstahls auf. Bislang erhielten Sie Geldstrafen. Beim nächsten Mal ist eine Freiheitsstrafe unumgänglich. Diese wird wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt.“ Danach sei Schluss mit lustig, warnte die Richterin. Eine weitere Straftat ziehe unweigerlich einen Gefängnisaufenthalt nach sich. Der wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung Angeklagte – beim Abmontieren der Kupferbleche gingen auch diverse Ziegel zu Bruch – versprach hoch und heilig, sich künftig gesetzestreu zu verhalten. Hoga
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