Aus dem GERICHTSSAAL: Es geht nicht ohne Oskar Foxtrott
Aussage des Personenschützers durch Dekra-Gutachter widerlegt
Stand:
Lars L.* (28), kurze blonde Haare, Bodybuilderfigur, sitzt wegen Vortäuschens einer Straftat auf der Anklagebank. Er erstattete am 2. Dezember 2007 Anzeige bei der Polizei, weil zwei Wochen zuvor in der Hegelallee ein Unbekannter mit einem Pickup in seinen Opel Omega gekracht und danach geflüchtet sei. Tatsächlich – so die Staatsanwaltschaft – soll der Absolvent der privaten Personenschützerschule in der Großen Weinmeisterstraße den Schaden von 13 500 Euro selbst verursacht haben, und zwar mit gehörig Alkohol im Blut. Bereits drei Tage beschäftigt sich das Amtsgericht mit der Frage, ob die Version von Lars L. oder die seines Kumpels Patrick P.* (25) die richtige ist. Letzterer sagte am ersten Prozesstag aus, der Angeklagte habe ihn aufgefordert, er solle behaupten, in der Nacht des 16. November 2007 am Steuer gesessen zu haben. Tatsächlich hätte er zur Unfallzeit tief schlafend in seinem Bett gelegen. Sein Kollege Mario M. und ein weiterer Lehrgangsteilnehmer – von diesem kenne er nur den Decknamen Oskar Foxtrott – hätten ihn geweckt und erklärt, Lars stecke in Schwierigkeiten. Danach sei er mit ihnen zum Unfallort – er befand sich in unmittelbarer Nähe der Karstadt-Tiefgarage - gefahren. Der betrunkene Lars L. habe sie schon erwartet. Sein dunkelgrüner Opel war im Frontbereich stark beschädigt. Einige Poller waren umgefahren. Personenschützer-Kollege Mario M. wiederholte im Zeugenstand exakt das, was der Angeklagte behauptete. (PNN berichteten.)
Zwar gelang es dem Gericht inzwischen, die Identität von Oskar Foxtrott zu ermitteln. Doch der Mann wohnt jetzt in Dortmund. Die Ladung ging an seine alte Adresse. Der für ihn reservierte Platz auf dem Zeugenstuhl blieb gestern leer. Ohne seine Aussage kann es aber kein Urteil geben. „Die Beschädigung des Opel Omega korrespondiert nicht mit einem etwaigen Zusammenstoß durch einen Pickup“, stellte Michael K. (43), Schadensgutachter bei der Dekra, klar. Die Schäden seien durch das Überfahren eines schmalen, festen Gegenstandes, beispielsweise eines Pollers, entstanden. Dies würde auch die roten Farbanhaftungen am Unterboden des Opels erklären. „Es gibt ein lokal eingegrenztes Schadensbild mit Kratz- und Schürfspuren an der Unterseite des Fahrzeugs. Sie ziehen sich über die gesamte Länge“, so der Experte. „Das passiert mit Sicherheit nicht bei einem Zusammenprall mit einem Auto.“
Der Verteidiger verwies auf den am Pickup des Unfallgegners angebrachten Kuhfänger und mutmaßte, dieser hätte die Kratzer verursacht. „Dann würde das Schadensbild am Opel anders aussehen“, stellte der Gutachter allerdings klar. Das Gericht unterbrach die Verhandlung bis zum 18. Mai. Dann soll Oskar Foxtrott die entscheidende Aussage machen. (*Namen geändert.) Hoga
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