Aus dem GERICHTSSAAL: „Es ist halt passiert!“
Bewährung und Geldbuße für Wiederholungstäter
Stand:
„Es ist schon erstaunlich. Zwei Monate nach Rechtskraft des Urteils wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzen Sie sich erneut ohne Pappe ans Steuer, bauen einen Unfall und hauen einfach ab“, wettert der Richter. Dietmar D.* (56) blickt während des Schuldspruchs – sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine zweijährige Fahrerlaubnissperre sowie 500 Euro Geldbuße an die Stiftung Synanon – starr geradeaus. Während der Verhandlung zeigte sich der Ingenieur wenig einsichtig. Dass ihm die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war, kratzte ihn offenbar nicht. „Ich musste zur Bank“, begründet der Angeklagte den erneuten Griff zum Zündschlüssel „Dann ist es halt passiert.“
Laut Anklage rammte der Familienvater am 17. Dezember 2007 mit seinem Nissan-Geländewagen in der Yorckstraße einen Audi, verursachte einen Schaden von 400 Euro. Obwohl Dietmar D. den Unfall bemerkte, soll er ungerührt davongefahren sein. „Stimmt nicht. Ich habe mehr als 30 Minuten gewartet“, kontert der Potsdamer. „Außerdem habe ich die Stelle an der Stoßstange gleich danach fotografiert. Der Audi hatte diverse Beschädigungen, aber keine stammte von mir.“ Da er sich keiner Schuld bewusst gewesen sei, habe er seine Tour fortgesetzt.
Klaus K.* (61) begleitete seine Frau zu einer Arztpraxis in der Yorckstraße, als er es krachen hörte. „Der Unfallfahrer stieg aus und besah sich den Schaden an dem silbergrauen Audi. Dann fragte er mich: Was soll ich denn jetzt machen?“, berichtet der Pensionär. „Ich habe geantwortet: Entweder warten oder die Polizei holen.“ Als er nach 20 Minuten wieder am Ort des Geschehens eintraf, sei der Jeep des Angeklagten verschwunden gewesen. „Da habe ich mir von der Arzthelferin ein Blatt Papier geben lassen, den Sachverhalt notiert und den Zettel unter den Scheibenwischer des beschädigten Wagens geklemmt“, so der Zeuge.
„Ich dachte erst, das wäre ein Knöllchen“, erzählt Audi-Besitzer Mark M.* (37) vor Gericht. Der Kellner entdeckte die Botschaft von Klaus K. sowie die Delle in der Stoßstange einen Tag später. Er nahm sofort Kontakt zu dem Augenzeugen auf. „Mein Auto war dort vorher nicht eingebeult“, beteuert er. „Die Erklärung des Angeklagten, er habe keinen Schaden bemerkt, ist unglaubhaft. Wieso hat er die Anstoßstelle dann fotografiert?“, fragt der Staatsanwalt. „Der Angeklagte ist bereits zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Er ist charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Deshalb darf ihm die Verwaltungsbehörde in den nächsten zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilen.“ (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: