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ATLAS: Es werde hell

Jan Brunzlow über den Streit um gebündelte Sonnenstrahlen am Mast

Stand:

Das Karl-Liebknecht-Stadion steht nicht zur Disposition – oder etwa doch? Ein Anwohner klagt gegen die Baugenehmigung der Flutlichtanlage des „Karli“ und somit gegen die Zukunft des Vereins an dieser Stelle. Denn die Flutlichtanlage ist eine Bedingung für die Erteilung einer Lizenz ab der dritten Fußball-Liga. Dabei half dem klagenden Anwohner gestern vor Gericht nicht das helle Licht während eines Kicks. Nein, der sich in den eingeknickten Flutlichtmasten reflektierende Sonnenstrahl soll so sehr störend sein. Konsequenz? Die Masten werden demnächst nur bei Bewölkung eingeklappt. Das geht aber auch nicht, denn dann erheben die Denkmalschützer ihre Stimme und verweisen auf Sichtachsen. Nun denn, dann müssen die abgeknickten Masten eben einen Vorhang bekommen, so wie es die Bauaufsicht dem Verein auferlegen wollte. Dazu ist es aber nie gekommen. Nun entscheiden drei Richter, die dem Fußball nicht abgeneigt scheinen, über die Zukunft der Lichtmasten. Diese Klage steht wohl kurz vor der Abweisung, der nächste Streit aber bevor. Denn im April könnte eine neue Baugenehmigung für die Lichtanlage erteilt werden. Sie wird auch eine neue Grundlage für Klagen, sollten die Bedenken bis dahin nicht ausgeräumt sein.

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