Landeshauptstadt: Essen für einen Euro
Alte Regel neu kommuniziert – wenn alle Kinder das Angebot nutzen, reicht das Geld der Stadt nicht
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Die Regel gibt es seit Jahren in Potsdam: Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld bekommen, erhalten das Mittagessen ermäßigt. Was derzeit in Potsdam als neu und innovativ gefeiert wird, steht auch schon in der früheren Satzung zur Essenversorgung. Doch genutzt hat es keiner, sagte die Beigeordnete für Schule, Gabriele Fischer, gestern. Weniger als hundert Schüler haben von der möglichen Ermäßigung des Mittagessens bisher Gebrauch gemacht, daher wird die Verwaltung jetzt den Verfahrensweg ändern. Damit mehr Familien davon profitieren und sich ein Essen für einen Euro pro Mahlzeit für ihre Kinder leisten. Wenn dies alle 2200 berechtigten Schüler der ersten bis zehnten Klasse künftig machen, reicht allerdings das Geld der Stadt nicht.
100 000 Euro sind derzeit als Zuschuss eingeplant, wie viel davon am Ende übrig bleibt oder ob nachgelegt werden muss ist derzeit offen. Das müsse abgewartet werden, sagte Fischer. „Es ist nicht kalkulierbar, wie viele Eltern das Angebot in Anspruch nehmen.“ Fest stehen dagegen zwei Dinge: Wer ein Essen für einen Euro bekommen kann und wie es zu beantragen ist sowie dass es die Möglichkeit gibt, gar ein kostenloses Essen zu bekommen. Von diesem Punkt an wird es allerdings kompliziert. Eine klare Definition, wer von den bedürftigen Kindern einen Euro und wer keinen Euro zahlt, gibt es nicht. Das liege im Ermessensspielraum der Schulleiter, so Fischer. Dazu hätten alle Schulleiter „eine Handreichung bekommen, wie mit Härtefällen verfahren werden soll“. Ein Merkmal: „ungewöhnliche, atypische Lebenssituationen“, so Fischer. Was genau darunter zu verstehen ist und ob womöglich jeder Hartz-IV-Empfänger dazu zählt, ließ sie offen. Festgeschrieben sei allerdings, dass ein kostenloses Essen nicht länger als fünf Monate gewährt werde. Danach müsse erneut entschieden werden. Auch darüber, ob das Jugendamt eingreifen müsse.
Eltern können ein ermäßigtes Essen ohne großen Antrag direkt in der Schule bestellen. Dazu reiche eine Erklärung sowie der Nachweis, dass Hilfsleistungen wie Arbeitslosengeld II, Zuschuss zum Kindergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz in Anspruch genommen werden. Die Schule reicht die Meldungen weiter, das Schulverwaltungsamt bestellt dann beim Caterer das Essen. Und bezahlt es auch. „Die Eltern erhalten dann am Monatsende eine Rechnung von der Stadt“, sagte Fischer. Sollte nicht gezahlt werden, wird gemahnt. Ob danach noch die Möglichkeit besteht, aus einem Ein- Euro-Essen ein Null-Euro-Essen zu machen, schloss Fischer nicht aus. Ein Automatismus dürfe es aber nicht werden.
Zur Kommunikation des Ganzen sind in dieser Woche Schulleiter, Familienkasse, Horte, die Paga als zuständiges Amt für Arbeitslosengeld-II- Empfänger sowie die Eltern selbst informiert worden. Die neue Regelung, die nun gültig werden soll, ist mit einer ganz knappen Mehrheit von den Stadtverordneten beschlossen worden. Die Linke hatte dagegen gestimmt, weil sie ein kostenloses Schulessen für alle sozial bedürftigen Kinder haben wollte. Das Vorhaben scheiterte bislang. jab
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