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Aus dem GERICHTSSAAL: Etikettenschwindel

Computerspiel „verbilligt“ / 200 Euro Geldbuße

Stand:

Zwei Sportler sitzen auf der Anklagebank, und – so jedenfalls sieht es die Staatsanwaltschaft – auch zwei Betrüger. Lukas L.* und Ronny R.*, beide 23 Jahre alt, sollen am 3. November vorigen Jahres im Media-Markt des Sterncenters „in stillschweigender Übereinkunft“ das Preisschild eines 39 Euro teuren Computerspiels entfernt und das Etikett eines nur 19 Euro kostenden Spiels auf die Hülle geklebt haben. Die Überwachungskamera fing Bilder des Duos ein, das an jenem Nachmittag anfangs gemeinsam durch den Markt schlenderte, interessiert die Auslagen mit den PC-Spielen betrachtete, hin und wieder eins zur Hand nahm. Irgendwann trennten sich die beiden. An der Kasse sind sie wieder gemeinsam zu sehen.

„Das ist ganz alleine auf meinem Mist gewachsen. Ronny hat nichts damit zu tun. Er hat gar nicht mitbekommen, was ich gemacht habe“, beteuert Lukas L. zu Prozessbeginn. „Ich weiß wirklich nicht, was mich da geritten hat. Tut mir leid, dass Ronny da mit reingezogen worden ist. “ Der Potsdamer wirkt wie ein Häufchen Unglück. „Mir geht die ganze Sache ziemlich nahe. Ich hoffe, dass es bald vorbei ist“, versichert er leise.

„Sie wollten das teure Spiel, hatten aber nicht die Absicht, so viel Geld auszugeben“, bringt die Amtsrichterin das Motiv des gelernten Umwelttechnikers auf den Punkt. Lukas L. blickt beschämt. „Ich musste im Markt gleich Strafe zahlen. Und Hausverbot habe ich auch bekommen“, erzählt er.

„Stimmt das so?“, wendet sich die Vorsitzende an Ronny R. Der Student nickt. „Ich war ganz verdutzt, als mich der Detektiv hinter der Kasse bat, mit in sein Büro zu kommen. Dort habe ich erst erfahren, was mir vorgeworfen wird.“ Sein Verteidiger schaute sich die Bänder der Überwachungskamera mehrfach an. Er kam zu dem Schluss: „Ein direkter Tatbeitrag meines Mandanten ist darauf nicht zu erkennen.“ Er regt an, das Verfahren gegen Ronny R. einzustellen. Da er bisher nicht gegen Recht und Gesetz verstieß, stimmen Staatsanwaltschaft und Gericht zu. Auch das Verfahren gegen Lukas L. wird eingestellt, allerdings gegen einen „Denkzettel“ von 200 Euro. Der Gesetzgeber sieht für Betrug zwar Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Doch Lukas L. ist nicht vorbestraft und war bereits während des Ermittlungsverfahrens geständig. „Das war mit eine Lehre“, betont er. (*Namen geändert.) Hoga

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