Landeshauptstadt: Ex-Bankkaufmann als Sozialbetrüger?
Arbeitsamt erkennt Fehler an / Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro eingestellt
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Arbeitsamt erkennt Fehler an / Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro eingestellt Von Gabriele Hohenstein Ursprünglich lernte Michael U. (34) einmal Bankkaufmann. Dann ereilte ihn die Kündigung. Seitdem versucht der Mann, sich mit verschiedenen Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen über Wasser zu halten. Dass er einmal als Sozialbetrüger auf der Anklagebank sitzen würde, hätte sich der gebürtige Berliner gewiss nicht träumen lassen. Laut Staatsanwaltschaft soll Michael U. zwischen November 1999 und Februar 2000 insgesamt 2390 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht ausgezahlt bekommen haben, weil er eine zwischenzeitlich angetretene geringfügige Beschäftigung verschwieg. Außerdem – so der Vorwurf – habe er rund 2000 Euro Unterhaltsgeld erhalten, das ihm nicht zustand. Obwohl der Mann von Arbeitsamt darauf hingewiesen worden sei, der Behörde alle Änderungen seiner persönlichen Situation mitzuteilen, soll Michael U. die Eheschließung verheimlicht und die Änderung der Steuerklasse verzögert haben. „Ich habe mir gar nicht genau durchgelesen, was ich da alles an Papieren bekommen habe“, versucht der Angeklagte, sich aus der für ihn hochnotpeinlichen Situation zu manövrieren. Damit kann er bei der Vorsitzenden allerdings nicht landen. „Sie sind doch ein gebildeter Mensch. Was Sie erzählen, ist schlichtweg eine Schutzbehauptung.“ Zudem – so die Richterin – werde jeder Arbeitslose eigens noch mündlich auf die Wichtigkeit wahrheitsgemäßer Angaben in den entsprechenden Belegen hingewiesen. Der gelernte Bankkaufmann behauptet nun allen Ernstes, es sei ihm überhaupt nicht aufgefallen, dass sich auf seinem Konto die Euro plötzlich stapelten. Die Staatsanwältin kann nur staunen. „Sie haben binnen drei Monaten eine ganze Menge Geld überwiesen bekommen. Da muss es doch irgendwann einmal Klick machen, dass das kein Geschenk vom Arbeitsamt sein kann.“ So langsam geht Michael U. die Luft aus. „Da ich nur ein paar Stunden nebenbei gejobbt habe, dachte ich, alles sei rechtens“, meint er lahm. „Ich habe inzwischen aber einen Kredit aufgenommen und das zuviel erhaltene Arbeitslosengeld zurückgezahlt.“ Bleibt Punkt zwei der Anklage. Und da hat der Ex-Bankkaufmann gute Karten. Die als Zeugin geladene Behördenmitarbeiterin gibt kleinlaut zu, Michael U. habe dem Amt doch rechtzeitig mitgeteilt, in den Stand der Ehe getreten zu sein. Gleichzeitig habe er angefragt, wie es sich mit der Änderung der Steuerklasse verhalte. „Die Überzahlung war ein Fehler unsererseits und geht nicht auf das Verschulden des Angeklagten zurück“, äußert sie im schönsten Bürokratendeutsch. „Es bleibt allerdings der erste Vorwurf“, so das Gericht. Da der Angeklagte den Schaden inzwischen wiedergutgemacht habe, könne das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro eingestellt werden.
Gabriele Hohenstein
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