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Aus dem GERICHTSSAAL: Ex-Freund mit Pfefferspray angegriffen Opfer fehlte bei Prozess wegen Körperverletzung

Der Prozess um eine Pfeffersprayattacke ging am Dienstag aus wie das Hornberger Schießen – viel Tamtam um nichts. Obwohl mehrere Ladungen an verschiedene Anschriften des vermeintlichen Opfers Tobias T.

Stand:

Der Prozess um eine Pfeffersprayattacke ging am Dienstag aus wie das Hornberger Schießen – viel Tamtam um nichts. Obwohl mehrere Ladungen an verschiedene Anschriften des vermeintlichen Opfers Tobias T.* zurückkamen und eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab, dass er sich „nach unbekannt“ abgemeldet hat, eröffnete die Amtsrichterin die Verhandlung. Doch der Platz des Potsdamers auf dem Zeugenstuhl blieb leer. Ohne den bereits Vorbestraften zu hören, könne kein Urteil gesprochen werden, befand die Vorsitzende. Ist sein Aufenthaltsort ermittelt, gibt es einen neuen Termin „von Amts wegen“.

Dabei hatte Katharina K.* (21) – angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung – ohne Umschweife gestanden, ihren Ex-Freund Tobias T. am 26. August 2013 mit Pfefferspray angegriffen zu haben. Eine als Zeugin gehörte Polizeibeamtin bestätigte, dass der junge Mann danach extreme Hautrötungen sowie tränende, geschwollene Augen gehabt habe. Allerdings erinnerte sie sich auch an eine leichte Verletzung an der rechten Wade der Angeklagten. Beide Kontrahenten erstatteten gegenseitig Anzeige. Als die Polizisten Tobias T. später auf der Wache befragen wollten, glänzte er durch Abwesenheit. Ob auch gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt wurde, war dem Gericht nicht bekannt. Das soll aber bis zum Neubeginn des Prozesses eklärt werden.

Als es in der Beziehung zwischen Katharina K. und Tobias T. kriselte und es schließlich zur Trennung kam, verlangte die angehende Verkäuferin, er möge die Sachen, die er noch in ihrer Wohnung am Stern hatte, schnellstens abholen. Bei diesemTreffen sei es zum Streit gekommen. Schließlich habe Tobias sie geschubst, ins Gesicht geschlagen und gegen das Bein getreten. „Er weigerte sich, die Wohnung zu verlassen. Ich warf einen Teil seiner Sachen in den Hausflur. Er lief hinterher, hatte aber sofort seinen Fuß in der Wohnungstür und wollte wieder rein“, erzählte die Angeklagte am Dienstagvormittag. Da habe sie zum Pfefferspray gegriffen, das sie sich zur Selbstverteidigung gekauft habe.

Auch Anna A.* (18), eine Freundin von Katharina K., vermochte die Geschehnisse nicht zu erhellen. Zwar sei sie am fraglichen Augusttag bei Katharina K. zu Besuch gewesen. Im Zeugenstand erinnerte sie sich an ein turbulentes Zusammentreffen zwischen Katharina und Tobias, bei dem Letzterer über den Balkon in die Wohnung eindringen wollte. Von einer Attacke mit Reizgas aber habe sie „nicht direkt etwas mitbekommen“, nur Stimmen und einen unangenehmen Geruch habe sie im Gedächtnis, so die Auszubildende.

„Die heute gehörten Zeugen sind keine direkten Tatzeugen“, konstatierte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Auf ihre Aussage allein könne man kein Urteil gründen, erklärte auch sie. (*Namen geändert.) Hoga

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