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Aus dem GERICHTSSAAL: Ex-Polizist übte Selbstjustiz

Anklage: Radfahrer aus Verärgerung geohrfeigt/Geldstrafe und Fahrverbot

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Aus dem GERICHTSSAALAnklage: Radfahrer aus Verärgerung geohrfeigt/Geldstrafe und Fahrverbot Von Gabriele Hohenstein Es war einmal mehr der alltägliche Wahnsinn auf unseren Straßen. Am Nachmittag des 19.Juli 2003 ärgerte sich Wolfgang B.* (62) in seinem Auto über einen Radfahrer, der – obwohl es einen Radweg gab – vor ihm auf der Straße fuhr. Er rief dem Mann durch das offene Wagenfenster zu, er möge die Fahrbahn räumen. Als der Radler dieser Aufforderung nicht nachkam, dem Motorisierten gar zu verstehen gab, er fahre da, wo es ihm passe, eskalierte die Situation. Laut Staatsanwaltschaft soll Ex-Polizist Wolfgang B. wutentbrannt ausgestiegen und Selbstjustiz geübt haben. „Ich habe den Radfahrer nicht ins Gesicht geschlagen, wie es mir vorgeworfen wird“, beteuerte der wegen Körperverletzung Angeklagte gestern vor Gericht. Der Radler habe seine Luftpumpe ergriffen, um auf ihn einzuprügeln. Er habe die eventuellen Folgen nur abgewehrt. „So etwas ist mir noch nicht passiert“, empörte sich das Opfer der Attacke im Zeugenstand. Allerdings gestand Harald H.* (51) aus Berlin freimütig, die erhaltene Backpfeife umgehend zurückgegeben zu haben. „Ich konnte den Radweg an dieser Stelle nicht benutzen, weil er durch eine größere Gruppe mit Kindern blockiert wurde.“ Deshalb sei er zügig auf der Straße unterwegs gewesen, streng rechts, wie es die Straßenverkehrsordnung gebiete. Unverhofft sei er von dem Angeklagten ausgebremst, angegriffen und festgehalten worden. „Dabei fiel meine Luftpumpe zu Boden. Ich hob sie auf, aber ich hatte keineswegs die Absicht, den Autofahrer damit zu schlagen“, versicherte der Hauptstädter. Wieland A.* (42) war an jenem Sonntagnachmittag ebenfalls mit seinem Veloziped unterwegs. Als er am Ort des Geschehens eintraf, war der Schlagabtausch schon beendet. „Die Situation erschien mir immer noch äußerst gespannt“, berichtete der Angestellte gestern. Harald H. sei – schüchtern und ängstlich – zwischen dem Auto des Angeklagten und seinem Fahrrad eingeklemmt gewesen. „Ich fragte, was passiert sei, da hätte ich beinahe auch noch ein Ding von Herrn B. verpasst bekommen.“ „Es war eine unschöne Begegnung bei schönem Wetter“, kommentierte Amtsrichter Francois Eckardt und verurteilte den ehemaligen Ordnungshüter zu einer Geldstrafe von 460 Euro sowie einem Monat Fahrverbot. (Namen von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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