zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Exhibitionist im Rausch

Ein nicht alltäglicher Polizeieinsatz Am Stern / 1800 Euro Geldstrafe

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALEin nicht alltäglicher Polizeieinsatz Am Stern / 1800 Euro Geldstrafe Am 10. April dieses Jahres tobte in einem Imbiss Am Stern so richtig der Bär. Das Bier floss in Strömen, die Stimmung war gut. Bis zwei Damen das Lokal betraten und mit dem Ruf „Das gibt“s doch nicht!“ erschrocken zurück wichen. Neugierig geworden schaute der Kioskbetreiber nach dem Rechten, dann sah er einen stark angeheiterten Gast mit nacktem Unterteil auf einer Sitzbank tanzen. Der Wirt forderte den Mann auf, unverzüglich seine vollständige Kleiderordnung wieder herzustellen und das Lokal zu verlassen. Doch der Schluckspecht wollte unbedingt weiter tanzen. „Ich rief die Polizei. Da bezeichnete er mich als Sau und drohte, er würde seine Bekannten holen und mich plattmachen. Dann sollte eine Bombe hoch gehen“, so Imbissinhaber Erkan Y.* (31) im Zeugenstand. Benno B.* (42) auf der Anklagebank staunt nicht schlecht, was ihm die Anklage zur Last legt. Neben Erregung öffentlichen Ärgernisses ist da von Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte die Rede. „Ich habe wohl ein bisschen viel getrunken an diesem Tag und Mist gebaut“, räumt der arbeitslose Koch schuldbewusst ein. „Ehrlich gesagt, weiß ich nicht mehr viel davon. Meine Kumpels haben mir erst später erzählt, was passiert sein soll“, gesteht der bereits wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Ladendiebstahls, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte Vorbestrafte ein. „Die Hose von Benno ist beim Tanzen herunter gerutscht. Aber seinen Slip hatte er noch an“, beteuert die Lebensgefährtin des Angeklagten. Auch eine weitere gute Bekannte des Potsdamers erklärt, er habe lediglich sein Beinkleid aus Spaß gelüftet. „Benno sorgt immer für Stimmung, wenn er betrunken ist.“ „Benno und der Wirt haben sich gut verstanden. Ich habe überhaupt nicht kapiert, wieso er die Polizei gerufen hat“, entrüstet sich ein Kumpel des Angeklagten. „Benno wurde von denen rausgeschleppt, zu Fall gebraucht und mit Pfefferspray besprüht. Der war ja schon ganz blau angelaufen.“ Der Polizeibeamte Peter P. (42) fand den Einsatz überhaupt nicht lustig. Wegen des Verdachts exhibitionistischer Handlungen zum Bistro gerufen, habe sich der Angeklagte strikt geweigert, seine Personalien kundzutun, sich mit Schlägen und Tritten gegen die Beamten gewehrt, rumgepöbelt und sie beleidigt. Die ihm später entnommene Blutprobe wies 2,46 Promille aus. Doch Benno B. scheint alkoholgewöhnt. Das Gericht, das den Aussagen des Polizisten glaubt, geht daher nicht von Vollrausch, sondern lediglich verminderter Schuldfähigkeit aus. Das Urteil: 90 Tagessätze zu je 20 Euro. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })