Landeshauptstadt: Exner: Enteignungen nur letztes Mittel
Finanzbeigeordneter schließt Änderung des B-Plans Griebnitzsee bei Einigung mit Anrainern nicht aus
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Potsdams Finanzbeigeordneter Burkhard Exner hat die Forderung von Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg nach einer zügigen Einleitung von Enteignungsverfahren am Griebnitzsee zurückgewiesen. Scharfenberg hatte gestern in einer Presseerklärung betont, die Stadt müsse bei den Fällen, in denen es offenkundig keine Einigung mit den Eigentümern auf der Ebene des B-Plans Griebnitzsee geben werde, „Enteignungsverfahren vorbereiten und auf den Weg bringen“. Die Stadt plant am Griebnitzsee einen öffentlichen Uferpark, zahlreiche Grundstückseigentümer wollen jedoch ihre Grundstücke insbesondere auch im Uferbereich privat nutzen.
Scharfenberg bezog sich dabei auf die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Donnerstag, bei der Richter Martin Steiner die Stadt aufgrund der sich immer mehr verschlechternden juristischen Lage im Streit um den öffentlichen Uferweg aufgefordert hatte, schnellstens klare Verhältnisse zu schaffen – das heißt, sich entweder auf freiwilliger Basis mit den Eigentümern zu einigen oder zu enteignen. Nach Ansicht des Richters droht vor dem Oberverwaltungsgericht eine juristische Niederlage – Folge wäre, dass Privatanlieger danach den Uferweg sofort sperren könnten, ohne dass sie Konsequenzen fürchten müssten. Um dem zuvor zu kommen, müsse jetzt konsequent verhandelt werden.
Exner betonte jedoch gegenüber den PNN, dass Enteignungen „nur das letzte Mittel sein können“. Zuvor müssten alle Möglichkeiten einer freiwilligen Übereinkunft ausgeschöpft werden. Dies sei auch genauso im April von den Stadtverordneten beschlossen worden und sei auch so vorgeschrieben. „Erst wenn alle Lösungsansätze auf freiwilliger Basis gescheitert sind, kann enteignet werden“, so Exner.
Der Finanzbeigeordnete bekräftigte zugleich, dass die geforderten intensiven Gespräche mit den Anrainern bereits laufen würden. So hätten bereits zehn Eigentümer gegenüber der Stadt einer Dienstbarkeit zugunsten des öffentlichen Uferweges und des Zugangs zum Ufer zugestimmt. Dies werde so ins Grundbuch eingetragen und gelte dann auch für eventuelle spätere Erwerber dieser Grundstücke, sagte Exner.
Wie der Beigeordnete weiter betonte, seien in den Gesprächen seitens der Eigentümer viele unterschiedliche Vorstellungen geäußert worden. Dabei gehe es beispielsweise um den Radverkehr oder die Frage, ob der Uferbereich nachts geschlossen bleiben solle. Andere würden gern den Streifen zwischen Weg und Ufer privat nutzen, um Gärten oder Bootshäuser zu errichten. „Jeder Fall ist anders“, betonte Exner. Er räumte zugleich ein, dass diese Ansichten nicht in jedem Fall mit dem beschlossenen B-Plan übereinstimmen würden. „Ich kann nicht sagen, ob wir dem folgen werden“, betonte Exner. Denn der B-Plan bleibe natürlich Marschroute für die Verhandlungen,sagte Exner. „Bei den Forderungen ist es jedoch auch denkbar, dass im Sinne einer Einigung der B-Plan auch noch mal geändert wird.“ Sollte es am Ende in einem oder mehreren Fällen doch nicht zu einer Einigung kommen, müsse tatsächlich enteignet werden. „Die entsprechenden Mittel sind dafür in der Haushaltsplanung in ausreichender Höhe vorgesehen“, sagte der Finanzbeigeordnete.
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