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Landeshauptstadt: Exner: „Keine strafrechtliche Relevanz“

Staatsanwaltschaft prüft – doch Stadt hält Griebnitzsee-Verträge für juristisch sicher

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Babelsberg - Die Potsdamer Stadtverwaltung ist überzeugt davon, dass es bei den städtebaulichen Verträgen zwischen der Verwaltung und Anrainern am Griebnitzsee keinerlei Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Handeln gibt. Stadtsprecherin Rita Haack sagte gestern den PNN, die für Korruption zuständige Neuruppiner Staatsanwaltschaft beschäftige sich mit den Vorgängen am Seeufer, weil es von Griebnitzsee-Anwohnern und deren Anwältin die Forderung nach einer Überprüfung der Verträge gegeben habe. „Die Staatsanwaltschaft tut lediglich ihre Pflicht“, so Haack. Bürgermeister Burkhard Exner (SPD): „Eine Überprüfung kann jeder fordern. Ich gehe fest davon aus, dass keine strafrechtliche Relevanz festgestellt wird.“

Wie berichtet, überprüft die Neuruppiner Staatsanwaltschaft, ob die 2006 geschlossenen städtebaulichen Verträge mit vier Anrainern eine strafrechtliche Relevanz besitzen könnten. Die vier Anwohner waren auf einen Vorschlag eingegangen, der die Verlegung des früheren, öffentlich genutzten Kolonnenwegs – der bis dahin quer über die Grundstücke verlief – in Ufernähe vorsah. Dadurch wurde der Teil der Grundstücksfläche, die von den Eigentümern privat genutzt werden kann, zum Teil erheblich vergrößert. Im Gegenzug wurde für den neuen Uferweg im Bereich dieser Grundstücke ein öffentliches Betretungsrecht im Grundbuch festgehalten.

Sowohl Exner wie auch Griebnitzsee-Anrainer John Flüh erklärten gestern, dass es in den städtebaulichen Verträgen, die die Stadt mit den vier Anwohnern vor Inkrafttreten des ersten Bebauungsplans geschlossen hatte, allein um die Verlegung des Uferweges gegangen sei. Es habe keinerlei Festlegungen oder Zusagen hinsichtlich der Genehmigung von Bootshäusern und Stegen gegeben, hieß es übereinstimmend. Diese Genehmigungen seien erst erteilt worden, nachdem der B-Plan von den Stadtverordneten beschlossen worden war. Wie Flüh erklärte, sei im B-Planverfahren darauf geachtet worden, dass Bootshäuser und Stege nur entsprechend der historischen Situation am Ufer vor Beginn des Mauerbaus wiedererrichtet werden könnten.

Allerdings hatte das Oberverwaltungsgericht in Berlin – das im jüngsten Urteil zum Griebnitzsee den ersten B-Plan für nichtig erklärt hatte – kritisiert, dass die Stadt durch die städtebaulichen Verträge mit den vier kooperationswilligen Anrainern und den darin enthaltenen neuen Festlegungen für den Uferweg „Abstriche bei der gemeindlichen Planung“ gemacht und einzelne Anrainer privilegiert habe.

Exner räumte gestern auf Anfrage ein, dass man diese Frage durchaus „strittig“ sehen könne. Allerdings sei es schon verwunderlich, dass der damalige Versuch, im Bereich Virchowstraße 7 bis 49 über Verträge zur Verlegung des Uferwegs auf 18 Grundstücken eine „Befriedung der Situation zu“ erreichen, „nun gegen uns verwendet werden soll“. Damals habe es „eine breite Zustimmung“ gegeben. Exner: „Wir haben uns schon die Frage gestellt, in welchem Maße man durch Verträge Vorfestlegungen zum Uferweg treffen kann. Wir haben das damals abgewogen und uns dafür entschieden.“ Im Übrigen sei dieser Vorwurf nicht neu. „Wir sehen die ganze Sache gelassen“, so der Bürgermeister.

Hingegen äußerten die Anrainer-Anwälte, dass der neue B-Plan, dessen Auslegung gerade vorbereitet wird, auch wegen dieser Vorwegnahme des Uferwegverlaufs in einem Teilabschnitt juristisch angreifbar sei. „Eine Planungsbehörde muss abwägungsoffen sein – aber wie denn, wenn schon festgelegt ist, dass es den Uferweg gibt und wo er entlang führt“, hatte Anrainer-Anwalt Remo Klinger erklärt.

Seit Anfang April ist der knapp drei Kilometer lange Weg, der auf dem Postenweg der DDR-Grenzer verlief und quer über zahlreiche Privatgrundstücke führte, an mehreren Stellen blockiert und zu Gartenland umgewandelt. Damit reagierte rund ein Dutzend der insgesamt 80 Anrainer auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, wonach es am Ufer kein Betretungsrecht nach Naturschutzgesetz gibt. Die Stadt hält dennoch am Ziel fest, am Ufer des Griebnitzsees einen öffentlichen Uferpark zu gestalten – notfalls auch mit Enteignungen. erb

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